Hallo,

Ich habe folgendes Problem ich befinde mich mommentan auf einer Suchttherapie da ich nach 2/3 Entlassung aus Haft die Auflage bekommen habe Eine Stationäre Suchttherapie und die empfohlene nachsorge abzuschließen mit der Therapie bin ich in wenigen Wochen fertig nur verlangen die Therapeuten nun von mir noch eine Sozialtherapie zu machen da sie mich sonst nicht meine jetzige reha beenden lassen, habe jetzt erstmal zugesagt da mir gesagt wurde ich schließe die Reha normal ab und wechsle dann "Freiwillig" in die Sozialtherapie

Meine Frage wenn ich die Sozialtherapie nach 3-4 Wochen Abbreche, wird dies dann als Verstoß gegen meine Weisungen der Bewährung gesehen werden obwohl ich die Reha abgeschlossen habe, zudem würde ich mich selbst um eine Ambulante Nachsorge kümmern.

Ka0nn meine Bewährung widerrufen werden oder überhaupt als Verstoß gewertet werden?