Hallo! Ich bin mir nicht sicher, ob eine Rechtsanwaltskanzlei ein Gewerbe ist. Mir ist klar, dass der Rechtsanwalt an sich ein freier Beruf ist und kein Gewerbe.
Wie sieht das aber jetzt mit Kanzleien aus, wo von eine oder mehrere Rechtsanwälte arbeiten?
Brauchen die auch ein Gewerbeschein und können die von Gebrauchsgütern und Dienstleistungen, die sie für Ihre Kanzlei nutzen (Auto, Möbel, Büromaterial usw.), die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern?
Vielen Dank im Voraus!