Kann man das mit der stillschweigenden Abnahme, ab Einzug auch in diesem Fall so sehen. Ich habe mich vertan, Einzug war Dez.05 - plus 5 (?) Jahre = Dez.2010 ?

Die Zimmerei hat ja eigentlich nur das Haus, mit den Zwischenwänden, Decken usw. gebaut.

Fliesen, Türen, Küche, Tapeten und sonstiger Innenausbau wurde selbst organisiert.

Somit wären die Arbeiten der Zimmerei eigentlich schon 5/05 abgeschlossen gewesen,

Treppe ins OG haben wir jedoch tatsächlich erst Herbst 06 einbauen lassen, jedoch von Fremdfirma. Das Treppenhaus wurde z.B. erst 7/07 von Fremdfirma verputzt.

Es gab im Werkvertrag einen separaten Passus, die Gewährleistung für das Bauwerk beträgt 5 Jahre. Von Bauträger oder Generalunternehmer war jedoch so ausdrücklich nie die Rede, lediglich Pauschalpreis, incl. Aussenputz, Fenster und Rolläden.

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Sicherheitseinbehalt:

die letzte Rate wurde von der Zimmerei nicht mehr verlangt

die Zimmerei hat die Fenster, die sie vom Fensterhersteller gekauft hat, eingebaut

heisst dies, die Zimmerei muss bis 5 Jahre nach Abnahme(Mai 10) gewährleisten, selbst wenn die Garantie vom Herstell. nach 5 Jahren (April 09) abgelaufen ist?

wann genau verjährt die Gewährleistung nach der Fragestellung ganz oben?

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