Die in Trennungsjahr lebende Frau eines Bekannten hat das in der Ehe gemeinsam angeschaffte Auto abgemeldet und verkauft,obwohl er im Fahrzeugbrief steht. Mir stellt sich dabei die Frage der Gerechtigkeit, da die Zulassungsbehörde die Auskunft erteilt hat das man jedes Auto abmelden kann egal ob man als Halter eingetragen ist oder nicht.Wie sieht die Rechtslage dabei aus?