Du hast Recht. Es gilt ->> EBIT=-Finanzergebnis-außerordentliches Ergebnis-Steuern+Jahresüberschuss
Finanzergebnis=Erträge aus dem Finanzbereich (z.B. Renditen aus Wertpapieren)-Aufwendungen aus dem Finanzbereich (z.B. Zinsaufwendungen durch Darlehen)
Beachte: Seit 2016 durch das BilRUG werden die Begriffe rund um das außerordentliche Ergebnis nicht mehr
verwendet. Stattdessen wurde es durch die Begriffe ``sonstige betriebl. Aufwendungen/Ertäge`` ersetzt.