Fahre 50 km mit dem privatem PKW zum Arbeitgeber und danach gehts mit dem Dienstwagen jeden Tag zu wechselnden Ort auf Montage also Einsatzwechseltätigkeit.
Aufwand zum Arbeitgeber mit Hin und Rückfahrt sind es ingesamt 100 km davon konnte ich 50 km bei der Steuererklärung als pendlerpauschale durch die Werbekosten absetzen.
Nach dem Urteil AZ: 13K456-10 das sich auf Leiharbeiter bezieht. Ich bin Festangestellt aber da ich mich Tagtäglich Bundesweit in einer Auswärtstätigkeit befinde und so ständig einen wechselnden Arbeitsplatz habe, müsste ich eigentlich auch das recht haben steuerlich hin und rückfahrt zum Arbeitgeber abzusetzen wo nur der Treffpunkt ist und die reise weitergeht oder sehe ich das falsch.
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen und mich aufklären, bezüglich dieser Frage.