Lieber Leser,
laut dem ADAC gilt folgendes:
''Für ein Leicht-Kfz bis 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher: Klasse S) ausreichend. Sie genügt, wenn das Quad entweder ein leichtes vierrädriges Straßen-Quad mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW oder ein Leichtkraftfahrzeug mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW ist, nicht mehr als zwei Sitzplätze hat, eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, eine maximale Leermasse von 425 Kilo und einen Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern oder einen Selbstzündungsmotor mit einen Hubraum von nicht mehr als 500 Kubikzentimetern oder eine andere Antriebsform hat.''
Bedeutet das, dass man mit der Führerscheinklasse AM ein Quad mit 500ccm fahren darf solange es ein Selbstzündungsmotor hat und es auf 45km/h gedrosselt ist?