Elektronisches Spielzeug - Anfang 80er Jahre

Hallo, seit vielen Jahren bin ich erfolglos auf der Suche nach einem Spielzeug aus meiner Kindheit. Da mir bisher niemand sagen konnte, wie das Spielzeug heißt bzw welcher Hersteller es gebaut hat, möchte ich nun in dieser Stelle danach fragen. Vielleicht kennt ja jemand das Spielzeug... Kurze Beschreibung. Das Spielzeug würde man heute als "Table Top" beschreiben. Man konnte mit einem Lenkrad (ca. 15 cm Durchmesser, rot) ein kleines Auto über kreisförmig angelegte Straßen steuern. Die Straßen waren einer Art kleiner Landschaft nachgebildet. Am Rand der im Kreis verlaufenden Straßen standen vereinzelt Bäume, alles war aus Plastik. Die Straßen waren also das "Spielfeld" auf dem man rumfahren konnte (ca. 40x40cm). Das ganze war in einem ca. 10cm hohen roten Gehäuse aus Plastik. In diesem Gehäuse muss sich die ganze Elektronik des Spiels befunden haben, da das Spiel batteriebetrieben war. Auf der Unterseite des kleinen Autos befand sich ein runder Magnet, der das Auto entsprechen der Bewegung des Lenkrades über die Straßen fahren ließ. Es muss also eine Verbindung über ein Gestänge zwischen Lenkrad und Magnet unter dem Auto gegeben haben, da das kleine Auto jede Bewegung des Lenkrades direkt umsetzte. Alles war rein mechanisch betrieben. Wichtig zu erwähnen ist, dass sich das Auto bewegte auf der Straße. Man konnte mit dem kleinen Auto auf dem Spielfeld auf den Straßen richtig durch die Gegend fahren. Kennt jemand den Namen des Spielzeugs oder vielleicht den Hersteller? Darüber würde ich mich sehr freuen, da ich das Spiel nunmehr seit fast 20 Jahren vergeblich suche, und mich selbst regelmäßige Besuche auf Spielemessen nicht weitergebracht haben. Vielen Dank fürs Lesen!

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Ja ich weiß um was es sich handelt, habe ich auch mal gesehen, puhh aber der Name und Hersteller. Sehr schwirig.

Aber da gibt es so eine Zeitung "Trödler" die befassen sich mit antiken Gegenständen, würde mal dort eine Anfrage rein Schreiben und mal Abwarten.

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Nimm doch mal was Klassisches, ist zurzeit echt selten und der Junge Mann wird irgendwann nicht im alter gestraft sein. Mein Vorschlag wäre: Peter oder Andreas

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Wahre Liebesgeschichte! Bitte helft mir! Liebe im echten Leben!

Ich m/15 habe vor zwei Jahren im Urlaub ein Mädchen w/15 kennengelernt und habe mich damals in sie verliebt! Da ich aber mitbekommen hatte dass sie einen Freund hatte, hab Ichs gar nicht erst versucht irgendetwas mit ihr anzufangen! Jetzt vor ungefähr 3 Monaten hab ich das erste Mal wieder was von ihr gehört, wir schreiben seitdem sehr viel! Es herrschte zwar so eine Spannung zwischen uns aber passiert ist nichts, da sie sehr schüchtern is! Also habe ich ihr erzählt dass ich sie damals sehr süß fand und mich auch in sie verliebt habe damals! Sie fragte mich sofort wie es denn jetzt sei und meinte dass sie auch in mich verliebt ist nur es damals halt nich ging weil sie einen Freund hatte und nich weil sie mich nicht wollte! Wir schreiben jetzt seit diesem Tag (vorgestern) extrem viel und auch schon so dass wir halt offensichtlich verliebt sind und so mit tausenden Herzen und du bist mir wichtig und ich liebe dich und so! Das is alles wunderschön, nur sie wohnt ungefähr 30km von mir entfernt (was ich nicht wusste!!!) und sie möchte mich jetzt sehr sehr gerne besuchen! Ich möchte das auch sehr gerne, aber ich hab furchtbare Angst davor dass es nicht gut läuft und es das mit uns war! Wie kann ich mich am besten Verhalten dass sie sich sofort so fühlt dass ich auch im echten Leben für sie wichtig werde und ja halt diese Liebe die ja bis jetzt nur virtuell war, jetzt halt auch in das richtige Leben zu übertragen! Sie liebt mich wirklich nur ich möchte halt alles bei unserem 1. Treffen nach langer Zeit so machen wie sie sich es vorgestellt! Bitte hilft mir oder gebt mir Tipps, mir ist das wirklich sehr wichtig!!!

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Nice Guy,

hört sich wunderschön an, Treff dich mal mit ihr behandele Sie mit Respekt und Ehrlichkeit. Zeig ihr das du was für Sie empfinden tust, mach ihr Komplimente und zum schluss darfst du Sie bestimmt küssen

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Hallo Luis,

also der PayPal schutzt besteht nach wie vor, warte einfach mal ab, Versand kann schon mal etwas dauern und nicht jeder Verkäufer Sitzt 24 Stunden am PC.

Versand in der Regel ca 3-5 Werktage kommt drauf an mit welchem Unternehmen es verschickt wird, gibt schnelle wie DHL und Langsame wie hermes da kann es schon mal 5 tage dauern.

Sollte der Aritkel noch nächste woche nicht auftauchen, dann wende dich an PayPal und die werden das Geld zurück buchen.

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Ja solltest du dir schon Sorgen machen wenn es im Kopf ge Jodelt hat

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Allererste Wohnung - und das in ein anderes Bundesland, mit 17?

Hey liebe Community.

Ich dachte mir, probiere ich es mal hier aus, Hilfe/Tipps zu bekommen. Zunächst möchte ich gerne meine Situation schildern.

Ich bin momentan sechzehn, werde November 17, besuche die Realschule und wiederhole dieses Jahr freiwillig, um einen noch besseren, zufriedenstellenderen Abschluss zu erlangen. Nächsten Sommer hätte ich diesen auf jeden Fall. Mein Plan: Im folgenden Sommer mit meinem Bruder (dann 20) von Niedersachsen nach NRW ziehen. Mein Bruder hat ein gutes Abi, hätte dieses Jahr ein BFD gemacht (dieses aber wegen unzumutbarer Arbeitsverhältnisse wieder gekündigt). Jetzt grade ist er dabei sich einen 400 Euro Job zu besorgen, ich besuche weiterhin die Schule. Meine Ma bezieht Hartz IV und arbeitet ebenfalls auf 400 Euro-Basis. Wir alle wohnen noch zusammen.

Da der Ort, an dem wir wohnen, keine berufliche Entfaltung oder gar Zukunft für uns bietet, und uns außerdem psychisch sehr belastet, wollen mein Bruder und ich nach NRW ziehen und eine gemeinsame Wohnung beziehen. Meine Ma würde dem Bedingungslos zustimmen! Ich muss sagen, wir sind sehr eigenständig (daran soll es also nicht hapern). Hier meine ersten Fragen, die sofort aufkommen: In dem Fall, dass ich dort zur Berufsschule gehe, wie viel Bafög könnte ich bekommen? Eventuell würde auch mein Bruder zur Berufsschule gehen. In dem Fall, dass ich einen Ausbildungsplatz bekomme, wie viel Hilfe könnte ich da noch kriegen? Bekommen wir unser volles Kindergeld? Dann wäre da noch etwas, was mir besonders quer im Magen liegt: Kaution, Provision, erste Einrichtung. Bekomme ich hier Hilfe?

Jetzt das, was mich letztendlich stocken ließ: Mir wurde gesagt, dass ich Gelder erst beantragen kann, wenn man schon in dem Ort wohnt, zu dem man ziehen will. Wenn ich dort dann wohne, wird es doch noch dauern, bis ich irgendwelches Geld bekomme - wie soll ich die Miete während der Geldlosigkeit zahlen, wie soll ich mich ernähren, wie soll ich überhaupt den Umsprung schaffen?

Wird einem als Jugendlicher der Umzug so erschwert? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten? Vielleicht eine feste Zusage von Schule/Job und zusätzlich ein Mietvertrag, sodass ich im Vorraus beantragen kann?

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Hallo Junge Dame, das sind sehr viele fragen auf einmal ok gut, ich fange mal quer ein und gebe dir dann eine Antwort nach der andren.

Erst mal ist es wichtig das du weißt wohin und was dort, also welche "Schule, Berufsausbildung etz" machen wirst. Das Amt wird dich erst unterstützen wenn es Perspektive und Eigenleistung bietet.

Als nächstes ist es so die Kaution kannst du bei einem JobCenter beantragen in dem für den Ort zuständigen Amt, als JobCenter aus Frankfurt Main oder Oder hilft da nicht, sonder wenn man nach München will muss man dort auch die Anträge stellen.

Wie viel Bafög dir zusteht, dazu gibt es einen Bafög Rechner auf der Seite vom Bafög dazu auf Folgende Seite gehe http://www.bafoeg.bmbf.de/
Bafög wird nach Einkommen bemessen.

Es gibt natürlich noch ein Zuschuss vom Arbeitsamt "Berufsausbildungsbeihilfe" nennt sich das, also wenn du eine Ausbildung machen würdest steht dir kein Bafög zu sondern die Berufsausbildungsbeihilfe, diese erhält du von der Agentur für Arbeit.

Kindergeld geht an deine "Ma" Mutter, diese kann auch das Kindergeld an euch Überweisen lassen und damit könntet ihr dann Wirschaften.

Ich hoffe das ich jetzt alles Beantwortet habe, wenn noch fragen sind, einfach fragen

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Hallo Maik,

also du musst ein triftigen Grund bringen warum du nicht erscheinen kannst, wenn es Medizinisch nicht möglich ist und du wirklich krank bist, kann dir dein Arzt ein Attest ausstellen und dich befreien. Nur ist das nicht so einfach der Termin wird dann verschoben und du wirst so oder so anwesend sein müssen, das kommt aber natürlich auf den Fall an und was der Richter verkünden möchte. Bei einem Freispruch wirst du nicht anwesend sein müssen und der Richter wird das auch ohne dich verkünden.

Sollte es sich doch um ein Strafverfahren handelt wird der Termin verschoben und du musst anwesend sein, außer natürlich Medizinisch verordnet das du abwesend sein darfst. Aber diesen Arzt musst du erst mal finden, sehr unwahrscheinlich das dir das ein Arzt ausstellen tut, der Richter kann ihn auch vorladen und fragen was los ist.

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rofl alles klar lass krachen lol

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Also um deine frage sachlich zu beantworten, muss ich erst mal mein lachkrampf unter kontrolle bekommen. . . . . Ok nun sagen wir es so, die Pille schützt vor schwangerschaft, das hast du schon mal richtig erkannt, jedoch schützt das Kondom zusätzlich vor Krankheiten und um es weg zu lassen würde ich erst mal zum arzt gehen und euch beide testen lassen. HIV bekommt man nur einmal im leben und der spaß ist keine fünf minuten-wert

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Hör lieber auf die Gasteltern, die sind für dich verantwortlich und wenn die das nicht möchten, dann kann das Gesetzt in USA eine Inhaftierung vorsehen zur Vorbeugung.

Würde dir um das vorzubeugen empfhelen mit den Gasteltern darüber zu reden, unsre Gesetzt sind hier sehr streng, je nach Staat

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Hallo,

Ein Leutnant frisch beim Bund bekommt ca 2442Euro Brutto plus Zulagen. hier der Link zu der Seite der Bundeswehr:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAtgBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNviBtVdMMePK2_JPXem4!/

Grundgehälter von Soldaten und Beamten

Berlin, 01.08.2013. Die Gehälter von Soldaten ergeben sich aus der Bundesbesoldungsordnung A und B. Die Besoldung von Soldaten ähnelt also der von Beamten des Bundes.

Die Grundgehälter richten sich nach dem Dienstgrad und werden in verschiedenen Stufen ausgezahlt, in denen zum Beispiel Kriterien wie das Dienstalter/ Erfahrungsstufen berücksichtigt werden. Hinzu kommen im Einzelfall Zulagen, beispielsweise für Kompaniefeldwebel, Flugzeugführer oder Kampfschwimmer. Unabhängig davon vermittelt die folgende Tabelle einen Eindruck vom Einkommen als Zeit- oder Berufssoldat.

Gültig ab 1. August 2013

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A9 und A 10

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,67 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro.

Für herausgehobene Funktionen können Amtszulagen und Stellenzulagen vorgesehen werden. Die Amtszulagen sind unwiderruflich und ruhegehaltfähig. Sie gelten als Bestandteil des Grundgehaltes. Es werden nachfolgende Amtszulagen gewährt.

Besoldungsgruppe A 3 Dienstgrad Gefreiter 34,26 Euro
Besoldungsgruppe A 4 Dienstgrad Hauptgefreiter 7,39 Euro
Besoldungsgruppe A 5 Dienstgrad Oberstabsgefreiter 36,78 Euro
Besoldungsgruppe A 7 Dienstgrad Oberfeldwebel, Oberbootsmann 45,68 Euro
Besoldungsgruppe A 8 Dienstgrad Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 58,83 Euro
Besoldungsgruppe A 9 Dienstgrad Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann 273,81 Euro

Familienzuschlag

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse. Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in den Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 : 120,58 Euro ab Besoldungsgruppe A 9: 126,62 Euro.

In der Stufe 2, das sind Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht, beträgt der Familienzuschlag in den Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 : 228,84 Euro ab Besoldungsgruppe A 9: 234,88 Euro.

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 108,26 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 337,31 Euro gewährt.

Der Familienschlug der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 5 um je 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

in der Besoldungsgruppe A 2 und A3 um je 26,84 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 4 um je 21,47 Euro,
in der Besoldungsgruppe A 5 um je 16,10 Euro.

Ferner kann je nach Funktion oder Dienstgestaltung ein Anspruch auf eine Stellen- oder Erschwerniszulage entstehen.

Gehaltsbeispiele von Soldaten (unverheiratet)

Hauptgefreiter, Besoldungsgruppe A 4, Stufe 1 = 1.969,50 Euro
Feldwebel, Besoldungsgruppe A 7, Stufe 2 = 2.196,70 Euro
Hauptfeldwebel, Besoldungsgruppe A 8, Stufe 3 = 2.516,70 Euro
Leutnant, Besoldungsgruppe A 9, Stufe 2 = 2.532,85 Euro
Hauptmann, Besoldungsgruppe A 11, Stufe 3 = 3.344,30 Euro
Oberstleutnant, Besoldungsgruppe A 14, Stufe 4 = 4.615,83 Euro

Hinweis zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz

Die aktuellen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen liegen jeweils 0,2 Prozentpunkte hinter dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst. Dazu hier eine kurze Erläuterung:

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20.12.2001 wurde bestimmt, dass der Ruhegehaltsatz von 75 Prozent ab der ersten Versorgungsanpassung nach dem 31. Dezember 2002 in sieben Schritten auf 71,75 Prozent abgesenkt werden soll. Diese Absenkung war mit der Versorgungsanpassung zum 1. Januar 2011 abgeschlossen.

Für den gleichen Absenkungszeitraum wurde ebenfalls mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 festgelegt, dass die mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 vom 29. Juni 1998 eingeführte Versorgungsrücklage (0,2 Prozent bei jeder Besoldungs- und Versorgungsanpassung zwischen dem 1. Januar 1999 und 31. Dezember 2017) ausgesetzt wird.

Mit der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 1. August 2011 wurde bereits die Versorgungsrücklage aktiviert und führte schon seinerzeit zu den oben erwähnten Unterschieden zwischen dem Tarifabschluss und den gesetzlich geregelten Besoldungs- und Versorgungsanpassungen.

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Es kommt auf die höche der Rente an, bezicht man dann noch ALG2 dazu oder nicht, das kann man so pauschal nicht sagen. aber Grundsätzlich kann man ein 400-450Euro Job ausüben, da spricht nichts dagegen.

Bei ALG 2 werden die erste n120Euro nicht angerechnet für den rest von den 280-330Euro werden 80% Angerechnet somit belieben so im schnitt 180Euro, aber kontaktiere doch mal einen von der Rentenkasse, die rechnen das bestimmt jeden tag hin und her und werden dir das noch genauer beantworten können.

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Schreib dir mal alles zusammen und prüf den wert im google, weil ich denke das das zeugs nicht all zu viel wert hat.

Alternativ kannst du zu deiner bank gehen und das mit deinem Berater durch sprechen, die werden das dann Prüfen und dir das Geld auf dein konto einzahlen. Dieses kann natürlich einige tage dauern.

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