Meinung des Tages: Sollten politische Ämter ausschließlich mit Fachkundigen besetzt werden?

In Deutschland werden wichtige politische Ämter auch ohne entsprechende Fachexpertise besetzt. Die Frage ist: Sollte eine fachliche Ausbildung / ein Studium zur Voraussetzung für ein politisches Amt werden?

"Fachfremde" Positionen in der Bundespolitik

Um ein fachspezifisches Ressort in der deutschen Politlandschaft besetzen zu können, wird i.d.R. kein Studium oder eine Ausbildung aus dem entsprechenden Bereich vorausgesetzt. Auch beim Blick auf Vita und Amt unserer aktuellen Bundesregierung wird deutlich, dass nicht jede Position zwingend mit einer Person mit deckungsgleichem fachlichen Hintergrund besetzt ist:

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Studium der Literaturwissenschaft & Philosophie

Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung, Studium der Rechtswissenschaften

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Diplom-Sozialpädagoge

Daneben gibt es derzeit andererseits einige Ämter (z.B. Bundesministerium des Auswärtigen, der Justiz, für Umwelt & Naturschutz oder Gesundheit), in denen jeweils Personen mit offenkundiger Fachkenntnis sitzen.

Ämterbesetzung nach Fachexpertise

Der Wunsch danach, ein wichtiges politisches Amt mit einer vermeintlich fachkundigen Person zu bekleiden, wurde nicht zuletzt bei den letzten beiden deutschen Verteidigungsministerinnen (Annegret Kramp-Karrenbauer, Politik- und Rechtswissenschaften & Christine Lambrecht, Rechtswissenschaften) laut. Selbstverständlich kann fachspezifisches (Vor-)Wissen aus den Bereichen (internationale) Politik, Jurisprudenz, Militär, Wirtschaft oder Umwelt bei der Bekleidung des jeweiligen Amtes durchaus Vorteile mit sich bringen, birgt in vielen Fällen allerdings auch das Problem der möglichen "Betriebsblindheit". Darüber hinaus gibt es in der facettenreichen politischen Landschaft des Landes schlichtweg auch Ämter, die hinsichtlich eines vorherigen Studiums kaum 1:1 besetzt werden können.

Unsere Fragen an Euch: Sollten politische Ämter ausschließlich mit fachkundigen Personen besetzt werden? Welche Vorteile bringt es, wenn ggf. "fachfremde" Personen ein Amt bekleiden? Sollte eine Mindestqualifikation (Studium / Abschluss) Voraussetzung sein oder wäre ein derart starres / undurchlässiges System eher problematisch?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett

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Andere Meinung und zwar..

Eigentlich wäre ich für Ja, aber wenn es einer der von der Qualifikation nicht von Fach ist besser kann, als der der von Fach ist, soll der der mich von Fach ist auch die Möglichkeit haben.

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Die Nachteile einer Wahlapp dominieren

Deutlich wahrscheinlicher, das Hacker das Wahlergebnis löschen oder verfälschen!

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Meinung des Tages - Sollten rechtskräftig Freigesprochene erneut angeklagt werden können?

Vor über 40 Jahren wurde eine 17-Jährige vergewaltigt und ermordet. Der zum damaligen Zeitpunkt Hauptverdächtige wurde freigesprochen. Inzwischen sind neue Beweise aufgetaucht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob bereits Freigesprochene für eine Tat ein zweites Mal vor Gericht müssen …

Der Fall Frederike von Möhlmann

Die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann wird im November 1981 Opfer eines Gewaltverbrechens. Bereits kurz nach der Tat wird ein Tatverdächtiger ausgemacht und festgenommen. Der Tatverdächtige wurde 1982 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus Mangel an Beweisen allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil zugunsten des Verurteilten ein Jahr später wieder auf. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 offenbarte ein molekulargenetisches Verfahren eine DNA-Spur des damals Tatverdächtigen auf der Kleidung der Getöteten. Mittels einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterschrieben haben, drängte der Vater darauf, dass Strafprozesse in bestimmten Fällen wiederaufgenommen werden sollten.

Die aktuelle Gesetzeslage

Nach langen Verhandlungen beschloss der Bundestag im Jahr 2021 eine Neuregelung des bestehenden Rechts: Während es bislang nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei einem Geständnis) möglich war, einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wegen derselben Tat erneut vor Gericht zu stellen, sollte eine erneute Anklage lt. Gesetzesänderung auch möglich sein, wenn neues valides Beweismaterial auftaucht. Diese Neuregelung bezieht sich allerdings nur auf besonders schwere Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen. Die Neuregelung jedoch ist stark umstritten, weil das Grundgesetz sowie EU-Recht es grundsätzlich verbieten, Menschen wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen.

Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht

Angesichts des neuen Beweismaterials entschied das Landgericht Verden 2022, den Strafprozess gegen den ursprünglichen Verdächtigen ein weiteres Mal aufzurollen. Der Tatverdächtige kam daraufhin in Untersuchungshaft. Gegen diese Entscheidung legte der erneut Angeklagte jedoch Verfassungsbeschwerde ein, da er die Änderung in der Strafprozessordnung als verfassungswidrig erachtet. Unter Politikern und Juristen ist die Gesetzesänderung mehr als umstritten: Anwälte und Verfassungsjuristen bemängeln vor allem, dass diese fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates aushöhlen würde. Befürworter hingegen verweisen vor allem auf die Opfer, die ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung schwerer Verbrechen hätten.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Die heutige Prüfung entscheidet nicht über Schuld / Unschuld des Angeklagten, sondern darüber, inwieweit die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ob und inwieweit es also zu einer Neuauflage des Mordprozesses an Frederike kommen wird, hängt primär von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über das eventuelle Urteil / den schwierigen Fall? Sollten bereits rechtskräftig Freigesprochene u. U. ein weiteres Mal vor Gericht kommen können? Welche Probleme seht Ihr, sofern das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung für rechtsgültig erklärt? Sollte die Polizei mehr Ressourcen erhalten, um alte Fälle wieder aufrollen zu können? Sollte eine erneute Anklage auch bei weniger gravierenden Fällen möglich sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-trotz-freispruch-100.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-10/bundesverfassungsgericht-neuregelung-strafverfahren-mordfall

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Ja, wenn der Verdacht besteht sollte man neu angeklagt werden können.

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Installations-Stick neu erstellen.

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Nein.

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Meinung des Tages: Gedenken an die Reichspogromnacht - was können wir gegen Antisemitismus tun?

85 Jahre nach den großen Pogromen in Deutschland und vor dem Hintergrund des Krieges im Nahen Osten wird seitens der Politik über einen umfassenderen Schutz von Juden in Deutschland debattiert. Dabei stellt sich auch die Frage, was der Einzelne im Kampf gegen Antisemitismus tun kann….

Der 9. November als Schicksalstag der Deutschen

Mit Blick auf die deutsche Geschichte gilt der 9. November als besonderer Tag, da er mit einer Vielzahl an historisch bedeutsamen Ereignissen und Wendungen in Verbindung steht: Am 9. November 1918 wurde in Deutschland die Weimarer Republik ausgerufen, womit das Ende des Kaiserreichs und der Beginn einer bis dato neuen (kurzen) politischen Ära eingeläutet worden ist. Vor exakt 100 Jahren unternahmen Adolf Hitler und der hochdekorierte General Erich Ludendorff einen Putschversuch, mit dem Ziel, die bestehende politische Ordnung durch eine Militärdiktatur abzulösen. Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde am 9. November 1948 das Grundgesetz verabschiedet, das die Grundlage der westdeutschen Demokratie und später der Verfassung der Bundesrepublik bildete. Und am 9. November 1989 wurde die Berliner Mauer geöffnet, womit sowohl die Wiedervereinigung Deutschlands als auch das Ende des Kalten Krieges besiegelt werden konnte. 

Die Reichspogromnacht als Wendepunkt in der NS-Politik

Auch im Jahre 1938 ereignete sich mit der Reichspogrom- bzw. Reichskristallnacht ein weiteres (dunkles) Ereignis in der deutschen Geschichte: In der Nacht vom 9. auf den 10. November zerstörten Anhänger der Nationalsozialisten in zahlreichen deutschen Städten Synagogen, plünderten jüdische Geschäfte und misshandelten tausende Juden. Das Ganze geschah zumeist vor den Augen der Zivilbevölkerung und gilt nicht nur als die größte Pogrom-Welle seit den großen Pest-Pogromen des Mittelalters, sondern die Ereignisse des 9. November 1938 markieren darüber hinaus den traurigen Wendepunkt der systematischen Ausgrenzung und Verfolgung von Juden, die wenige Jahre später im Menschheitsverbrechen des Holocausts endeten. 

Antisemitismus heute – was können und müssen wir tun?

85 Jahre nach der durch das nationalsozialistische Regime initiierten Pogromnacht und auch in Anbetracht des aktuellen Konflikts zwischen der Hamas und Israel haben deutsche Politiker über einen umfassenderen Schutz für jüdisches Leben in Deutschland debattiert. Für Innenministerin Nancy Faeser sowie weitere Bundestagsabgeordnete sei es untragbar, dass auf momentanen Pro-Palästina-Demonstrationen antisemitische und menschenfeindliche Hetze betrieben wird, die u.a. dazu führt, dass viele Juden in Deutschland angefeindet werden und sich nicht mehr trauen, ihren Glauben sichtbar nach außen zu tragen. Derartige Zustände seien insbesondere nicht mit dem Credo des „Nie wieder“ vereinbar, das als Reaktion auf die Verbrechen der Nazis als für Deutschland konstituierende Haltung entstanden ist. Faeser verwies darauf, dass alle, die judenfeindliche Hetze betreiben, „mit der ganzen Härte des Rechtsstaates“ rechnen müssen und klar antisemitische Äußerungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Vor allem die Unionsparteien drängen auf ein härteres Strafmaß bei politisch motivierten Straftaten. Wenn es nach Alexander Dobrindt ginge, sollten antisemitische Parolen als besonders schwerer Fall von Volksverhetzung eingestuft und mit mehrmonatiger Haftstrafe bestraft werden. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die durch antisemitische Hetze auffallen, solle der deutsche Pass entzogen werden.

Seitens von CDU / CSU wird hier allerdings vergessen, dass der in Deutschland vorherrschende Antisemitismus aus dem rechten Spektrum auch nach Kriegsende nie verschwunden, sondern jüngst viel mehr durch den Antisemitismus vieler Geflüchteter sowie den aus dem linken intellektuellen Milieu im negativen Sinne bereichert worden ist. Cem Özdemir plädiert dafür, den Kampf gegen Antisemitismus zur Pflicht eines jeden republikanischen Bürgers zu machen. Weiterhin müsse sich die Politik mit Blick auf das Bildungswesen fragen, ob das Lehren und Problematisieren von geschichtswissenschaftlichen Fakten sowie die konsequente und ganzheitliche Erziehung hin zu demokratischen und mündigen Bürgern mit der für die Sache notwendigen Ernsthaftigkeit betrieben wird.

Unsere Fragen an Euch: Was kann und muss der Einzelne im Kampf gegen Antisemitismus leisten? Welche Verantwortung kommt Online-Plattformen beim Kampf gegen Antisemitismus zu? Was erwartet Ihr von Bildung und Politik, um Antisemitismus einzudämmen? Seid ihr selbst schon einmal aktiv geworden oder kennt ihr Menschen, die antisemitisch angefeindet worden sind?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundestag-debatte-antisemitismus-100.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/reichspogromnacht-85-jahrestag-gedenken-synagoge-1.6300704

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Die Leute Bestrafen, die sich antisemitisch eisern.

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Geh lieber

Wie ich sehe, hast du es bereits getan.

ja, wenn du damit aufhören willst, kannst du gerne dein Nutzerkonto kündigen.

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Das BIOS wird dabei kaput gegangen sein schau mal bei Youtube z.B. TuhlTimeDE oder wie der sich schreibt hat da so ein Video

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