Jugendamt Familiengericht?

Guten Tag,

ich schreibe hier um evtl. eine Hilfestellung zu erhalten. Ich schildere die Situation:

Im Januar 2021 war meine Frau mit unserem Sohn beim Gesundheitsamt für die Schuleingangsuntersuchung. Soweit lief dieser Termin auch gut ab, nur bei einer Sache wollte unser Sohn nicht mehr mitmachen. Er hatte sich, laut seiner Aussage, dort bei der Dame nicht wohlgefühlt. Er sollte etwas nachmalen, was er sowohl zuhause als auch im Kindergarten super gemacht hat.

Allerdings empfand die Dame vom Gesundheitsamt das wohl als so schlimm, dass sie eine Ergotherapie empfohlen hat. Dieser Empfehlung sind wir natürlich auch nachgekommen.

Weiterhin kam hinzu, dass meine Frau unseren Sohn vor allem im letzten Jahr nicht in den Kindergarten gebracht hat. Da dort mehrfach Coronafälle aufgetreten waren und meine Frau zur Risikogruppe gehört. Der Kindergarten teilte uns mit, dass sie froh seien, dass viele Eltern in dieser Zeit ihre Kinder zuhause betreuen. Der Dame vom Gesundheitsamt gefiel dies aber gar nicht, sodass diese eine Meldung beim Jugendamt gemacht hat, wegen Kindswohlgefährdung.

Kurze Zeit später stand dann das JA vor der Tür, meine Frau hat im Zuge dessen eine freiwillige Familienhilfe in Anspruch genommen, um sie auch in Situationen unterstützen zu können, wie sie sich teilweise verhalten soll, wenn unser Großer nicht hört etc. Einfach dieses Allgemeine.

Die Hilfe ging nun 3 Monate und meine Frau wollte diese nun beenden. Ich arbeite im Sicherheitsdienst und habe grundsätzlich immer 9-10 Schichten á 12 Stunden am Stück. Meine Frau wird auch wieder anfangen zu arbeiten und ist dann von 9-15 Uhr unterwegs. Danach holt sie den Großen um 16 Uhr von der Schule und um 16:30 Uhr den Kleinen aus dem Kindergarten. Sie wäre dann Mo-Fr immer erst gegen 17:30 Uhr zuhause. Das hat sie also so dem JA geschildert. Die Dame hat daraufhin reagiert, dass die Hilfe ja notwendig sei und fortgesetzt werden müsste.

Ich verstehe nur gerade nicht, wie etwas plötzlich notwendig ist, was es vorher nicht war.

Jedenfalls kam nun vom Amtsgericht/Familiengericht eine Ladung, in der ein Erörterungstermin stattfinden soll, wieso die Hilfe abgebrochen werden soll.

Dort war ein Bogen dabei, was uns zur Last gelegt wird. Beziehungsweise eher meiner Frau, da ich leider größtenteils immer arbeiten war.

Auf einmal heißt es, dass meine Frau im Beisein der Fachkraft von der Hilfe den Kindern das Essen und Trinken verweigern würde. Häusliche Gewalt wird auf einmal thematisiert. Wovon nie eine Rede war. Selbst in dem Hilfestellungsbescheid wird keine häusliche Gewalt erwähnt. Aber plötzlich schon.

Das JA beantragt "Entzug der Gesundheitsfürsorge" und "Entzug des Rechts auf beantragung von Sozialleistungen" (wenn vorhanden wäre). Was sollen diese beiden Sachen bitte bedeuten?

Und kann man sich rechtlich gegen solche Unterstellungen wehren? Meine Frau und natürlich auch ich würden unsere Kinder niemals schlagen o.ä.

Danke vielmals!

Familie, Jugendamt
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