Als ich die juristische Definition von Wohnraum gegoogelt hab, bin ich auf folgendes gestoßen:
"Als Wohnraum definiert ist im Gesetz jeder Bestandteil eines Gebäudes, der zu einer dauerhaft gedachten Wohnnutzung privater Art bestimmt und geeignet ist. Ein Hotelzimmer entspricht dieser Beschreibung nicht."
Zählen dann darunter auch einzelne Zimmer bzw. die Garage(weil eine Garage ist ja tendenziell nicht zum Wohnen gedacht)?