>>> Was ist, wenn meine Telefonnummer ohne mein Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde?
Wenn Ihre Handynummer gegen Ihr Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur Ihre Nummer oder auch Ihr Name veröffentlicht wurde.
Doch nun die Frage: Kann man jemanden anzeigen, wenn dieser die eigene Nummer weitergegeben oder veröffentlicht hat? Grundsätzlich ist das möglich, schließlich ist mit der unerlaubten Weitergabe der Telefonnummer ein Straftatbestand erfüllt. Wie sinnvoll es jedoch ist, die unerlaubte Veröffentlichung oder Weitergabe einer Telefonnummer strafrechtlich verfolgen zu lassen, hängt vom Einzelfall ab. Details sollten Sie beispielsweise mit einem Anwalt für Strafrecht besprechen. <<<
Hier ein kleiner Text aus dem Internet.
Ich hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.
MfG - Paul