Folgendes Szenario:

Man kauft z.B. eine Weihnachtskugel von einem Produzenten, um diese an Kunden zu verkaufen, der Produzent verkauft nur an Wiederverkäufer/Händler. Vor dem Verkauf verändert man diese Kugel optisch. Die Kugel sieht nicht irgendwie besonders aus, also dass man diese Kugel dem Produzenten zuordnen könnte, einfach eine x beliebige Kugel.

Ist es rechtens, dass man diese optisch veränderte Kugel weiterverkauft, ohne auf den Hersteller zu verweisen? Gibt es hierbei etwas zu beachten?

Falls möglich, für den Umstand erklären, dass ich a) aus Österreich bin, b) rechtlich nicht sehr bewandert bin

Vielen Dank im Voraus!!