Als wir vor sechs Jahren unser Grundstück gekauft haben, war die hintere Hälfte komplett verwildert und mittig durch einen Maschendraht geteilt. Als wir diesen beseitigten und den Rest des Grundstücks ebneten, haben wir festgestellt, dass unsere Nachbarn den hinteren Teil, durch eine Tür begehen konnten. Die Nachbarn haben dort ihre Hühner gehalten. Durch andere Nachbarn haben wir erfahren, dass sämtlicher Unrat ( Glas, Drähte, Bekleidung, Bauschutt...) dort durch die Nachbarn, vergraben wurde. Was auch stimmen muss, da wir nach sechs Jahren, bei Neupflanzung noch Folien, Konserven, oder oben genannte Gegenstände rausholen. Wir haben schon einige Schnittwunden in den Jahren ertragen. Die Nebengebäude sind auf der Grundstücksgrenze ( zwei Schuppen, eine Mauer und vom vorderen Nachbarn( Sohn der Nachbarn) noch ein Schuppen. Die Gesamtlänge beträgt insgesamt 15 Meter. Davon 2,50 m der Schuppen vom Sohn. Da sich die Nebengebäude auf der Grundstücksgrenze befinden, befinden sich die Dachrinnen logischerweise auf unserem Grundstück. Da es sich um die rechte Seite unseres Grundstücks handelt, wäre es eigentlich unsere Zaunseite, aber die Nachbarn haben damals sofort, ihren alten Zaun mit Tür, durch drei große Trennwände ersetzt. Vor fünf Jahren haben wir mit der Bepflanzung der Seite begonnen und Säulenobst und verschiedene Stauden gesetzt. Alles vor die Wände der Nebengebäude und Trennwände. Da es sich um Säulenobst handelte, pflanzten wir die Bäume im Abstand von 1m zur Wand. Der Säulenpfirsisch entpuppte sich als Pfirsichbaum und nicht als Säule. Von fünf Bäumen sind noch zwei am Leben. Apfel, Birne und Pflaume haben nicht überlebt. Im Frühjahr letzten Jahres wurde der Pfirsichbaum von den Nachbarn 30cm über den Zaun beschnitten, nicht in Form, nein , einfach nur gerade runter geschnitten. Wir wissen, das ist nicht zulässig, aber wir wollen ja keinen Streit. Unser Rasensprenger sprengt parallel zur Grundstücksgrenze und ist so eingestellt, das er die Grundstücksgrenze nicht erreicht, es sei denn es geht etwas Wind, dann kann es schon sein, dass etwas Wasser über die Grenze gelangt. Jetzt eigentlich zum Problem. Wir haben jetzt ein Schreiben von den Nachbarn per Einschreiben erhalten, in dem wir aufgefordert werden, den durch unseren rasensprenger verursachten Wasserschaden im Nebengebäude, durch unsere Versicherung, begleichen zu lassen. Angeblich bitten Sie uns schon seit Jahren den Sprenger nicht auf das Gebäude zu richten. Das Dach ist marode und hat erhebliche flicken. Das können wir von unserer Seite sehen, da es zu unserer Seite abfällig ist. Im Netz haben wir nichts gefunden, vielleicht kann uns ja jemand eine Tip geben, wie wir uns verhalten sollten. Achso, eine Frist für die Rückantwort von 14 Tagen wurde uns von den Nachbarn auch gesetzt. Die Weiße Hauswand hat keinerlei Spuren vom eisenhaltigen Wasser.