Wenn Du sagst, dass Du getäuscht worden bist, und der Umstand, dass Du nicht mit Lukas Lindler sondern mit Copecart einen Vertrag geschlossen hast, spricht dafür, dann kannst Du dich auf das BGB berufen und vom Vertrag zurücktreten. Das musst Du aber schriftlich erklären. Auch der Umstand, dass Du mit etwas ganz Anderem gerechnet hast und Du niemals die Absicht hattest, einen Vertrag dieser Art zu schließen und wenn man Dir erklärt hätte, worin dieser Vertrag besteht und Du einen solchen Vertrag nie eingegangen wärest, hättest Du diese Umstände gekannt, kann Dir helfen für Deine Erklärung, vom Vertrag zurück zu treten (vgl. §119 BGB ff. Anfechtung wegen Irrtums. Auch §123 BGB, Anfechtung wegen Täuschung könnte greifen mit dem Hinweis, dass evtl. eine arglistige Täuschung vorliegt). Alles muss schriftlich erklärt werden.

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