Antwort
In § 1684 BGB wird das Umgangsrecht zwar explizit genannt – eine ausdrückliche Regelung, wann, wie oft und wie lange ein Kind den von ihm getrennt lebenden Elternteil sehen kann, gibt es aber nicht. Schließlich sollen sich die Eltern selbst darum kümmern, eine geeignete Umgangsregelung zu finden. Nur wenn eine Einigung nicht möglich ist, kann das Familiengericht angerufen werden. Übrigens: Das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind steht einem Elternteil auch dann zu, wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Dennoch gilt grundsätzlich, dass die Umgangszeiten hinter den Betreuungszeiten des Elternteils zurückbleiben, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Ich Wünsche dir viel Glück