der Junkes Control CT 100 hat einen integrierten Duschtimer für die Heizung, falls Du als Junkers oder Bosch einsetzt, wäre dies eine smarte Option

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Na, da er 16 Jahre alt ist, gilt Jugendstrafrecht. Jugendstrafrecht ist auf Erziehung aus und nicht auf Bestrafung. Insofern wären es hier wohl eher Sozialstunden geworden. 

Aber das Tolle: Er wurde nicht erwischt, hat dennoch ein schlechtes Gewissen und informiert sich hier und verspricht, zukünftig nicht mehr Schwarz zu fahren :-)

Funktioniert! 

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Vielleicht noch der Hinweis, dass die 60 EURO _KEINE_ Strafe im Sinne des Strafgesetzbuchs sind. Es ist eine Vertragsstrafe. Somit ist es insbesondere keine Strafe für die Straftat. 

Wie hier richtig geschrieben, gibt es keine automatische Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Dazu muss die Straftat angezeigt werden, und das liegt im Ermessen des Verkehrsunternehmens.

Außerdem liegt die Latte für die Straftat deutlich höher, als für die Vertragsstrafe. Um eine Straftat zu begehen, muss man das bewußt wollen. Damit entfällt eine echte Strafe, wenn nachweislich Fehlberatung, Vergesslichkeit, etc. vorliegt. Also immer dann, wenn vor Gericht festgestellt wurde, das man eben nicht schwarzfahren wollte (z. Bsp. falsche Fahrkarte gekauft). 

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Also, wenn man hier einmal das Thema "Gerechtigkeit" ausklammert, so kann man hier sehr einfach Widerspruch einlegen. Inhalt des Widerspruchs. Ich bin zu diesem Zeitpunkt nicht in dieser Linie gewesen, dafür gibt es Zeugen und ich bin bereit dies eidesstattlich vor Gericht zu erklären. Das sollte reichen :-) Aber cool bleiben, das läuft sicher über ein paar Briefe und Mahnungen hin und her.

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Das sind ja komische Antworten hier. Das Alter eines Kindes macht sehr wohl einen großen Unterschied bei der Bewertung des Schwarzfahrens. Zunächst teilt es sich einmal auf in Zivilrecht und Strafrecht: 1. Die 60 € sind eine Vertrags"strafe", das leitet erstmal fehlt, denn es ist keine "Strafe", sondern eine vertragliche Zusage aus dem Beförderungsvertrag, den ich mit dem Öffi-Unternehmen abschließe. 2. Schwarzfahren ist zudem eine Straftat und kann für einen Erwachsenen sogar eine Freiheitsstrafe bedeuten. zu 1. Kinder und Jugendliche können keine Verträge zu Ihren Ungunsten ohne Einwilligung der Eltern eingehen. Je älter sie werden, um so mehr Taschengeld steht den Kindern zur freien Verfügung. Je näher die Schwarzfahrt am regelmäßigen Leben liegt, umso wahrscheinlicher ist die "automatische" Genehmigung durch die Eltern. Das entscheiden im Zweifel dann aber auch Gerichte. zu 2. Hier kann das Kind z. Bsp. mit Sozialleistungen bestraft werden. Generell ist aber das Jugendstrafrecht aufs Erziehen ausgerichtet. Und gilt erst ab 14 Jahre. Fazit: Also ein Kind mit 13 Jahren oder jünger, welches irgendwo nachmittags von einer Freundin überraschenderweise einen Bus nimmt, erstmalig erwischt wird, wird weder die 60 Euro zahlen müssen, noch strafrechtlich belangt werden. Dies liegt daran, das die Eltern wohl kaum eine solche Fahrt genehmigt hätten, es gibt keine Vertrag und damit auch einen Anspruch daraus und für eine Straftat ist das Kind noch zu jung. Nicht alles im Leben ist fair und gerecht, wobei ein erwischtes Kind mit 13 wohl nachhaltig aufs Schwarzfahren verzichtet wird, den zunächst wird es glauben, die 60 EURO zahlen zu müssen. Es ist dann Sache der Eltern, dass entsprechend mit dem Kind positiv für die Zukunft zu entwickeln. Und bei 13 Jahren sind andere Maßnahmen sinnvoll, denn die 60 Euro kann es sowieso nicht selbst bezahlen.

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Die Antworten sind nur zum Teil richtig, denn er gibt an, Schüler zu sein, dies könnte bedeute, dass er 13 Jahre oder jünger ist. In dem Alter kann man keine Verträge zum eigenen Ungunsten abschließen und somit erst recht nicht zu einer Vertragsstrafe verpflichtet sein. In dem Falle ist maximal der Fahrpreis durch die Eltern nach zu zahlen.

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Das mit dem Moos ist sehr richitg. Wir leben in einer Westwindzone, deswegen wird der Regen nach Osten verweht und hält die Baumrinde auf der Westseite feucht. Das freut das Moos und deswegen ist der Moosbewuchs auf der Westseite stärker. Leider findet man nicht immer Bäume, an denen dies deutlich zu erkennen ist, aber: Sobald dies erkennbar ist, ist damit eine zuverlässliche Bestimmung der Himmelsrichtung möglich!

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