Guten Tag, ich habe ein ETW vor 2 Jahren von meinen Eltern unter Auflagen geschenkt bekommen. In dieser Auflage steht, das ich die ETW nur für Instandhaltungsarbeiten beleihen darf. Nun möchte ich aber nicht Instandhalten sondern das Bad/Küche renovieren und Kapitalbeschaffen zu Freieverfügung. Kann man diese Instandhaltungsarbeitklausel umgehen? Bzw ist sie überhaupt Rechtens?