Während "tz" schon immer und auch heute noch "t-z" getrennt wurde, kennen viele die Schreibung mit "kk" noch als getrennte Schreibung von Wörtern mit "ck" aus der Schule.

Vor der Rechtschreibreform schrieb man nämlich "wik-keln", was nach der Regel "Trennung nach Sprechsilben" auch richtig wäre. Hier wurde der Doppelkonsonant als Silbengelenk begriffen, sodass der verdoppelte Konsonant als Ende und Anfang der verbundenen Silben auftauchte.

Heute gilt für "ck" dennoch die exklusive Ausnahmeregel, das "ck" vollständig in die nächste Zeile zu schreiben, also "wi-ckeln". Natürlich hat auch diese Regel einen Grund, nämlich Rechtschreibregel § 111. Demnach werden Buchstabenverbindungen wie "ch", "sch", "ph" oder eben "ck" so aufgefasst, dass sie zwar aus mehreren Buchstaben bestehen, aber nur einen Konsonanten abbilden und deshalb auch nur wie ein Konsonant behandelt werden.

Nach neuer deutscher Rechtschreibung wird "ck" also schlicht anders klassifiziert als früher. Insofern bleibt es für die Silbentrennung bei der einen eingangs genannten Regel, nach Sprechsilben zu trennen. Die Nicht-Trennung von "ck" ist davon keine Ausnahme, sondern hat ihre Ursache lediglich in der Zuordnung zu Einzel- anstatt zu Doppelkonsonanten.

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