Soweit ich weiss ist die dritte Strophe des "Deutschlandliedes", so heisst das ganze Stück, nicht verboten, die zweite und erste auch nicht. Zur heutigen Nationalhymmne der BRD wird aber nur die dritte Stophe des Gesamtstückes gezählt. Das liegt daran, dass in der ersten Strophe die Rede ist von "Deutschland über alles, über alles in der Welt [...] Von der Maas bis an die Memel, Von der Etsch bis an den Belt". Das wäre nach der NS-Zeit nicht gerade als Nationalhymmne passend gewesen, besonders wegen den in dem Teil mit dem Flüssen darauf angespielten "Grenzen" Deutschlands. In der zweiten Strophe wird von deutschen Frauen, deutschem Wein und so weiter gesungen, also eher für eine Kneipe geeingnet als für eine Nationalhymmne.
So ist es also gekommen dass heute nur die dritte Strophe des "Deutschlandlieds" als Nationalhymmne gesungen wird. Wenn man sich den Text des ganzen Stücks mal durchliest, kann man sich auch vorstellen warum. Ich perönlich finde ja die Nationalhymmne der DDR viel schöner, aber das ist nur meine Meinung.
Ich habe hier noch ein Bild mit den Flüssen angefügt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Maas_memel_etsch_belt.svg#/media/Datei:Maas_Memel_Etsch_Belt_(svg).svg