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das geschäft ist theoretisch rechtsgültig auch wenn das Kind nicht geschäftsfähig ist da unter der Bestellung die Unterschrift der Eltern steht und die Shops somit vermuten das der Kauf mit Einwilligung geschieht . Kommt es zu Schwierigkeiten sind trotzdem die Eltern haftbar. Also Füße still halten bis es zu Schwierigkeiten kommt.