Das Jugendamt wird absolut nicht auf der Seite deiner Eltern sein, wenn du Ihnen erzählst, dass du keine Nahrung erhältst. Du musst dich aber auch gar nicht an die "richtige" Stelle wenden. Kannst auch zur Polizei gehen, die werden dir sicherlich helfen...

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§16 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Du erhältst von deiner Fahrschule einen Bericht über deine abgeschlossene theoretische Ausbildung, dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein! Demnach können Theoriestunden sogar noch älter sein.

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