Antwort
man achte auf den Kaufvertrag; steht da mit Radio !!! wenn ja ,muss der Händler dafür sorgen das alles was im Kaufvertrag vereinbart wurde auch dem Käufer mitzuteilen das der Code für dieses Autoradio nicht mehr vorliegt.Da er dieses Fahrzeug mit Radio Verkäuft muss er dafür sorgen ein gleiches Gerät wie im Fahrzeug beschrieben auszuhändigen. wenn nicht ,würde ich Ihnen empfehlen einen Anwalt mit ein zu beziehen.