Ich nehme an, mit Privatrecht im ersten Semester meinst du BGB AT? Konzentriere dich inhaltlich auf die fünf wichtigsten Themen. Lies dir jetzt keine Bücher mehr durch, höchstens kompakte Darstellungen.
Als wichtigste fünf Punkte würden mir einfallen:
1. Rechtsgeschäft und Willenserklärung – Abgabe, Zugang, Anfechtung, Geschäftsfähigkeit.
2. Vertragsabschluss – Angebot und Annahme, Bindungswirkung, Schweigen im Rechtsverkehr.
3. Nichtigkeit und Anfechtung – Gesetzliche Nichtigkeitsgründe (§§ 105, 125, 134, 138 BGB), Anfechtungsgründe und -fristen (§§ 119, 120, 123 BGB).
4. Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) – Voraussetzungen, Duldungs- und Anscheinsvollmacht, Missbrauch der Vertretungsmacht.
5. Geschäftsfähigkeit und Formvorschriften – Unterscheidung der Stufen der Geschäftsfähigkeit, Formerfordernisse und ihre Konsequenzen.
So viel ist das nicht. Bei 2 Punkten kann es aber auch ein ganz anderes Problem sein: Du musst in der Klausur fertig werden, das kostet sonst die meisten Punkte. In den ersten Semestern solltest du einen sauberen Gutachtenstil präsentieren. Achte also auf die Zeit, der braucht Zeit zum Niederschreiben.
Definitionen und Schemata sind essentiell. Ohne die kannst du schnell ins Stocken geraten.
Zitiere die Normen sauber. Mit Absatz, Satz und Variante, ggf. auch Halbsatz.
Und schreibe die Normen auch hin, nicht nur in die Lösungsskizze.
Ach ja - zeichne dir immer kurz die handelnden Personen auf und die wichtigen Rechtsbeziehungen. Dauert nur Sekunden und hilft doch sehr, wenn man mal den Faden verliert.
Kopf hoch, das wird schon!