Guten Abend,

es geht um eine kleine 1.5 Zimmer Wohnung welche über zwei Etagen(Erdgeschoss und Keller )

.Im oberen Bereich ,im EG befinden sich Küche und Wohnzimmer,im Keller der direkt von der Wohnung aus zu erreichen ist,befindet sich das Badezimmer und eine kleine Schlafnische.

Nun zu meiner Frage :

Welche Art von Treppe ist hier vom Gesetzgeber vorgeschrieben,eine Notwendige Treppe ,oder eine Nicht-notwendige Treppe?

Wäre es erlaubt dort eine Raumspar Wendel treppe einzubauen oder muss eine richtige Treppe (Notwendige Treppe) eingebaut werden???

Wäre für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße