Nicht Notwendige Treppe Oder Notwendige Treppe?
Guten Abend,
es geht um eine kleine 1.5 Zimmer Wohnung welche über zwei Etagen(Erdgeschoss und Keller )
.Im oberen Bereich ,im EG befinden sich Küche und Wohnzimmer,im Keller der direkt von der Wohnung aus zu erreichen ist,befindet sich das Badezimmer und eine kleine Schlafnische.
Nun zu meiner Frage :
Welche Art von Treppe ist hier vom Gesetzgeber vorgeschrieben,eine Notwendige Treppe ,oder eine Nicht-notwendige Treppe?
Wäre es erlaubt dort eine Raumspar Wendel treppe einzubauen oder muss eine richtige Treppe (Notwendige Treppe) eingebaut werden???
Wäre für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.
Viele Grüße
1 Antwort
Notwendige Treppen führen zu Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeitszimmer + dergleichen). Nicht notwendige zu Nebenräumen (Vorrats-, Abstell-, Wirtschafts-, Lagerräumen + dergleichen). Innerhalb einer Wohnung müssen notwendige Treppen eine Steigung nicht höher als 20 cm + einen Auftritt nicht kürzer als 23 cm haben. Das ist mit Raumspartreppen in der Regel nicht zu machen. Nicht notwendige brauchen max. 21 cm Steigung + min. 21 cm Auftritt.