Nicht Notwendige Treppe Oder Notwendige Treppe?

1 Antwort

Notwendige Treppen führen zu Aufenthaltsräumen (Wohn-, Schlaf-, Kinder-, Arbeitszimmer + dergleichen). Nicht notwendige zu Nebenräumen (Vorrats-, Abstell-, Wirtschafts-, Lagerräumen + dergleichen). Innerhalb einer Wohnung müssen notwendige Treppen eine Steigung nicht höher als 20 cm + einen Auftritt nicht kürzer als 23 cm haben. Das ist mit Raumspartreppen in der Regel nicht zu machen. Nicht notwendige brauchen max. 21 cm Steigung + min. 21 cm Auftritt.