Hallo, ich wurde im November 2023 außerorts mit 41 zu viel geblitzt. Anfang März habe ich schließlich mein Bußgeldbescheid erhalten und am 15.03.2024 mein Führerschein bis zum 15.04.2024 abgegeben. Nun wurde ich heute, 4 Tage nach Aufhebung des Fahrverbotes, leider erneut geblitzt mit höchstens 15 km/h zu viel (ohne Toleranzabzug) ebenfalls außerorts.

Gelte ich demnach als Wiederholungstäter? Droht mir ein erneutes Fahrverbot?