Ich habe ein Ticket bekommen, ich habe vor dem Schild verkehrsberuhigter Bereich geparkt. Um ganz genau es zu sagen vor dem wo es durchgestrichen ist. Innerhalb dieser zwei Schilder ist ein Bereich wo nur Anwohner parken dürfen.
Ich habe somit zwar in derselben Straße, aber nicht innerhalb des ausgezeichneten Bereichs geparkt und es war kein weiteres Schild zu sehen dass den restlichen Bereich der Straße regelt und das Parken ausdrücklich verbietet.
Die Behörde hat mir trotzdem ein Knöllchen dran gemacht, mit der Begründung ich hätte außerhalb der vorgesehenen Flächen des verkehrsberuhigten Bereichs geparkt.
Welche Auslegung ist nun die richtige?
Bin ich zu doof die StVO zu verstehen oder versteht die Behörde ihre eigenen Regeln nicht?