Ich bin am 01.10.2017 in eine Wohnung gezogen. Ein Jahr danach wurde das Haus verkauft und es gab einen neuen Vermieter. Der Vermieter aus 2017 stellte mir eine Forderung von knapp 2000 Euro. Ich habe natürlich diese widersprochen, mit dem Grund, dass da was nicht stimmt. Ich musste dann eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben. Nach jahrelangem Hin und Her, hat sich herausgestellt, dass diese Forderung doch nicht korrekt war und dass da zu viel berechnet wurde. Jetzt ist die Frage: Muss ich die korrigierte Forderung begleichen, wenn diese erst Jahre danach gestellt wurde??