bereits direkt geantwortet
Also die Schlitze der Balkonbodenbretter sehen so ähnlich aus, wie auf dem verlinken Bild:
https://www.google.com/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fimages.gutefrage.net%2Fmedia%2Ffragen%2Fbilder%2Fwie-gross-darf-der-abstand-zwischen-holzbrettern--holzdielen-auf-dem-balkon-sein%2F0_big.jpg%3Fv%3D1434730279000&imgrefurl=https%3A%2F%2Fwww.gutefrage.net%2Ffrage%2Fkunstrasen-ueber-holzdielen-auf-balkon&docid=5JOZza3RZs63QM&tbnid=y3ZcsEdSVlyHyM%3A&vet=10ahUKEwitn63gl_baAhUCMuwKHUp0CYMQMwhIKA0wDQ..i&w=590&h=443&safe=off&client=firefox-b&bih=943&biw=1920&q=Holzbalkon%20Boden%2C%20zwischen%20BRettern%20Luft&ved=0ahUKEwitn63gl_baAhUCMuwKHUp0CYMQMwhIKA0wDQ&iact=mrc&uact=8
Hallo,
also nachdem sich zwar einige bemüht haben, aber nichts konkretes dabei raus kam, habe ich noch einmal gegoogelt und hier im Forum die Nummer des Bürgertelefon des BMAS (Thema Arbeitsrecht: 030 221 911 004) gefunden. Dort gab man mir eine gute Erklärung.
Nach §660 des BGB kommt mein Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn ich ihm meine Arbeitswilligkeit (§§ 293 ff. BGB) anbiete, er Sie aber nicht an nimmt.
Heißt defakto, mein Chef macht früher zu, ich sage ihm, ich muss noch arbeiten, weil soviel Arbeit noch da ist, diese Tatsache ist im egal und er sperrt dass Geschäft zu. Dadurch komme ich NICHT in Fehlstunden. Ich schreibe meine eigentliche Arbeitszeit auf, eben bis Ladenschluß!
Im Arbeitsvertrag sind nur die Arbeitsstunden angegeben, diese sind aber an die Öffnungszeiten des Geschäfts gekoppelt.
Deswegen denke ich, dass ich, wie in einem Krankheitsfall oder im Urlaubsfall, keine Überstunden ansammle, aber auch keine Fehlstunden.
Bevor jemand frägt, ich benutze Mozilla Thunderbird 31.6.0
Also, kann mir dass niemand beantworten? Schade...
Weiß dass wirklich niemand oder will dass niemand beantworten, weil es bereits einiger solcher Fragen bereits gibt.
Ich habe ja zu gegeben, dass ich über Google bereits einiges gefunden habe, aber irgendwie ist mir immer noch nicht klar. SORRY...
Kann mir da wirklich niemand eine Software empfehlen oder zumindest Excel Tabellen schicken? Soll keine Kritik sein, nur ne Frage. Ist schade...
Ich habe jetzt noch mal nach gedacht.
Wir sind zwei Leute, die sich neben ihrem Hauptjob zusammen selbständig machen wollen, mit EINER Firma.
Ich habe mir Gedanken gemacht, wie dass mit der Buchführung läuft, wenn sich jeder von uns mit einem Einzelunternehmen selbständig macht, klappt dass nicht. Also müssen wir ja fast eine GbR machen oder hat jemand eine andere Idee?
naja, mehrere Nummern ist bei 1&1 nicht dass Problem, nur die würden meinen ganzen Vertrag auf gewerblich umstellen, und dann ist der Vertrag nicht mehr so gut. Privat, bin ich mit 1&1 zufrieden.
Darum bräuchte ich eine zweite Festnetznummer bei einem andern Anbieter.
Diese Frage ist leider noch nicht vollständig beantwortet worden. Kann mir diese Frage wirklich niemand beantworten?
Mir fällt gerade auf, dass ich mich noch bei niemanden, für die Antworten bedankt habe.
Ich bin noch nicht ganz durch und es dauert noch ein bischen, bis ich alles "VERSTEHE", aber trotzdem möchte ich mich schon mal bei jedem bedanken, der seine Zeit geopfert hat!!!
Muss ich mich auch krankenkassen-technisch anders versichern?
Wenn ich dass nun richtig verstehe, muss ich zum Gewebe-/bzw. Ordnungsamt, melde dort dass Gewerbe an und die melden mich dann beim Finanzamt an? Ist dass richtig so?
Wass für Unterlagen braucht dass Gewebe-/bzw. Ordnungsamt?
Nebengewerbe? Kleinunternehmer?
Ich weiß doch jetzt noch nicht, wie viel Kohle ich da bekomme. Wenn ich in den ersten Monaten zusammen mit der Bekannten 100€ verdienen würden, wären wir echt froh, aber vermutlich wird sich dass eher im zwei stelligen Bereich abspielen.
Wo muss ich denn so etwas beantragen, Finanzamt oder Gewerbeamt?
Ach, bevor die Frage kommt, was genau in dem Werbeplakat drinnen steht, habe ich es euch online gestellt: http://www.lomi.coolix.com/