Folgender Sachverhalt:
Man bestellt in einem EU-Land, in dem eine bestimmte Substanz legal ist, diese Substanz. Der Shop versendet die Substanz nach Deutschland, wo sie illegal ist und gegen das BtMG verstößt. Dass sich der Käufer strafbar macht, ist mir klar, aber macht sich auch der Shop strafbar, da er diese Substanz verschickt und einführt?
Ein Jurastudent sagte mir einmal, dass dies ein komplexer Sachverhalt sei, was ich jedoch nicht verstehe, da der Shop letztendlich einen Postdienst beauftragt, die Substanz nach Deutschland einzuführen, wo sie illegal ist.
Macht sich der Shop damit nach dem BtMG strafbar oder nicht?
Das Ganze ist ein fiktiver Sachverhalt.
Bitte nicht spekulieren, nur antworten, wenn wirklich Fachkenntnis besteht.