Hallo,
wir haben vor eine Eigentumswohnung zu Kaufen. Nach der Einsicht der Heizkostenabrechnung, haben wir festgestellt, dass der bisherige Eigentümer 30% der Heizwärme (ca.27% der Heizkosten) verbraucht, wobei die Wohnung 21% der Gesamtwohnfläche des Hauses ausmacht. Die Wohnung befindet sich im 1 OG eines 6-Famillien Hauses mit 2 Obergeschossen, also unterhalb und oberhalb der Wohnung befinden sich Wohnungen. Dieses Haus ist ein Endhaus einer 4 Häuser-Reihe. Die Eigentümergemeinschaft bildet sich aus dieser und einer weiteren 4 Häuser-Reihe, also aus insgesamt 8 Häusern. Die Wohnung, die wir vor haben zu kaufen, befindet sich somit in einem Endhaus an der Außenseite. Die Häuser sind Bj. 1951 und nicht gedämmt, die Eigentümergemeinschaft der 8 Häuser hat sich dagegen entschieden. Die Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung von 2009 legt die Aufteilung von 30% zu 70% fest. Dies ergibt unseres Erachtens eine ungerechte Verteilung der Heizkosten für die am Rand liegenden Wohnungen im Vergleich zu den Wohnungen die von anderen Wohnungen umgeben sind. Die frühere Aufteilung 50 zu 50 hat diese Nachteile besser ausgeglichen.
Frage1:
Welche Möglichkeiten oder Gesetze gibt es um mindestens eine teilweise Dämmung der Häuser durchsetzen zu können mit dem Ziel eine vergleichbare Energieaufteilung /Energieeffizienz der einzelnen Wohnungen zu erreichen. Z.B. eine Dämmung der Endwände des 1-en und des 4-en Hauses (nicht so teuer, da jeweils nur 1 normales Fenster pro Geschoß + eine Dämmung des Bodens auf dem Dachboden und deine Dämmung der Kellerdecken? Frage 2:
Welche Möglichkeiten oder Gesetze gibt es um, solange die Gemeinschaft gegen eine Dämmung ist, die ungleichen Energieeigenschaften und die hohen Heizungskosten der einzelnen Wohnungen als dessen Folge über ein 50 zu 50 Verhältnis besser ausgleichen zu können?

Anmerkung: Zur Zeit Wohnen wir in einer Mietwohnung im 2 OG eines 6 Familien Hauses, dass ein Mittelhaus ist somit haben wir Nachbarn zu beiden Seiten. Über uns befindet sich keine Wohnung. Das Haus wurde 2009 gedämmt. Vor der Dämmung lag unser Wärmeverbrauch anteilmäßig bei 28%, bei 16,7% Flächenanteil (6 gleichgroße Wohnungen). Durch die 50 zu 50 Regel lagen unsere Heizkosten anteilmäßig bei 22,7% der gesamten Heizkosten. Man könnte meinen: selbst schuld wenn man so viel heizt. Unsere Wohnung war immer kalt!

Nach der Dämmung liegt unser Wärmeverbrauch bei knapp 17% des Gesamtverbrauches. Die Heizkosten, bei der Regel 30:70, betragen 16,8% der Gesamtkosten was bei einem Flächenanteil für unsere Wohnung von 16,7% ziemlich exakt einem sechstel des Gesamtverbrauches aller 6 Wohnungen ausmacht! Und wir haben eine warme Wohnung! Fazit: Der ungleich hohe Wärmeverbrauch in der Vergangenheit war alleine durch die schlechten energetischen Eigenschaften unserer Wohnung bedingt. Durch die 50:50 Regel wurde dieser Nachteil damals teilweise ausgeglichen.

Bitte nach Möglichkeiten die 2 oberen Fragen beantworten. Viele Grüße Norbert

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Hallo,
wir haben vor eine Eigentumswohnung zu Kaufen. Nach der Einsicht der Heizkostenabrechnung, haben wir festgestellt, dass der bisherige Eigentümer 30% der Heizwärme (ca.27% der Heizkosten) verbraucht, wobei die Wohnung 21% der Gesamtwohnfläche des Hauses ausmacht. Die Wohnung befindet sich im 1 OG eines 6-Famillien Hauses mit 2 Obergeschossen, also unterhalb und oberhalb der Wohnung befinden sich Wohnungen. Dieses Haus ist ein Endhaus einer 4 Häuser-Reihe. Die Eigentümergemeinschaft bildet sich aus dieser und einer weiteren 4 Häuser-Reihe, also aus insgesamt 8 Häusern. Die Wohnung, die wir vor haben zu kaufen, befindet sich somit in einem Endhaus an der Außenseite. Die Häuser sind Bj. 1951 und nicht gedämmt, die Eigentümergemeinschaft der 8 Häuser hat sich dagegen entschieden. Die Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung von 2009 legt die Aufteilung von 30% zu 70% fest. Dies ergibt unseres Erachtens eine ungerechte Verteilung der Heizkosten für die am Rand liegenden Wohnungen im Vergleich zu den Wohnungen die von anderen Wohnungen umgeben sind. Die frühere Aufteilung 50 zu 50 hat diese Nachteile besser ausgeglichen.
Frage1: Welche Möglichkeiten oder Gesetze gibt es um mindestens eine teilweise Dämmung der Häuser durchsetzen zu können mit dem Ziel eine vergleichbare Energieaufteilung /Energieeffizienz der einzelnen Wohnungen zu erreichen. Z.B. eine Dämmung der Endwände des 1-en und des 4-en Hauses (nicht so teuer, da jeweils nur 1 normales Fenster pro Geschoß + eine Dämmung des Bodens auf dem Dachboden und eine Dämmung der Kellerdecken? Frage 2: Welche Möglichkeiten oder Gesetze gibt es um, solange die Gemeinschaft gegen eine Dämmung ist, die ungleichen Energieeigenschaften und die hohen Heizungskosten der einzelnen Wohnungen als dessen Folge über ein 50 zu 50 Verhältnis besser ausgleichen zu können?

Anmerkung: Zur Zeit Wohnen wir in einer Mietwohnung im 2 OG eines 6 Familien Hauses, dass ein Mittelhaus ist somit haben wir Nachbarn zu beiden Seiten. Über uns befindet sich keine Wohnung. Das Haus wurde 2009 gedämmt. Vor der Dämmung lag unser Wärmeverbrauch anteilmäßig bei 28%, bei 16,7% Flächenanteil (6 gleichgroße Wohnungen). Durch die 50 zu 50 Regel lagen unsere Heizkosten anteilmäßig bei 22,7% der gesamten Heizkosten. Man könnte meinen: selbst schuld wenn man so viel heizt. Unsere Wohnung war immer kalt!

Nach der Dämmung liegt unser Wärmeverbrauch bei knapp 17% des Gesamtverbrauches. Die Heizkosten, bei der Regel 30:70, betragen 16,8% der Gesamtkosten was bei einem Flächenanteil für unsere Wohnung von 16,7% ziemlich exakt einem sechstel des Gesamtverbrauches aller 6 Wohnungen ausmacht! Und wir haben eine warme Wohnung! Fazit: Der ungleich hohe Wärmeverbrauch in der Vergangenheit war alleine durch die schlechten energetischen Eigenschaften unserer Wohnung bedingt. Durch die 50:50 Regel wurde dieser Nachteil damals teilweise ausgeglichen. Eine 30 zu 70 Aufteilung wäre sehr ungerecht gewesen.

Bitte nach Möglichkeiten die 2 oberen Fragen beantworten. Viele Grüße Norbert

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