folgendes Problem :

Vorgeschichte :

musste vor 5 Jahren mal ein fachärztliches Gutachten bez. meiner Fahrtüchtigkeit beim KVR München abgeben. Es gab dann ein Missverständnis mit einem falschen Attest und die Gutachterin sagte "Führerschein weg". Das Attest wurde dann berichtigt, trotzdem blieb die Empfehlung "Führerschein weg". Das KVR hat das dann umgesetzt. Ich ging zum Verwaltungsgericht und hatte nach 2 Monaten meinen Führerschein wieder. Das Gutachten war voller methodischer Fehler.

aktuell :

habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Für mich ein höchstattraktiver Job. Allerdings vorbehaltlich einer Tauglichkeitsprüfung. Wo? Natürlich wieder beim TÜV Süd. Die selbe Gutachterin war wieder dabei.

Mündlich wurde mir im Anschluss an die Tests gesagt, dass die Ergebnisse in Ordnung waren und für den Job ausreichend. Man musste noch die UrinProbe abwarten.

Nach 2 Wochen bekam ich dann die Absage vom Fastarbeitgeber und auf Nachfrage vom TÜV Süd die Mitteilung dass meine Sehfähigkeit nicht genügte. Das kann natürlich sein. Ich hatte schon gemerkt dass das nicht optimal war. Warum aber dann mündlich, also bevor man sich mit der Gutachterin austauschen konnte, die Feststellung dass die Tests ok waren??

Wenn mir jemand mal komplett den Führerschein wegnehmen will und ein paar Jahre später soll sie bei einer etwas höheren Qualifikation das ok geben. Kann ich mir nicht vorstellen. Halte die mangelhafte Sehfähigkeit für vorgeschoben, was natürlich eine nicht beweisbare Vermutung ist.

Wie dem auch sei, ich kann das irgendwie nicht auf sich beruhen lassen und würde das am liebsten mal vor ein Gericht bringen. Mir fällt aber kein Weg ein wie das gehen könnte. Habe schon überlegt ob ich mal von der "anderen Seite angreife". Also mittels öffentlicher Beleidigung oder Verleumdung eine Strafanzeige zu provozieren. Naja, erstens bin ich juristisch unbedarft und zweitens eher konfliktscheu.

vielleicht findet sich hier ein Jurist, der mir eine kurze Einschätzung geben kann.