Hallo,

Wir bewohnen eine DHH welche durch eine Teilungserklärung nach WEG zu 1/2 zwischen zwei Eigentümern aufgeteilt ist. Für beide Eigentümer wurden in der Teilungserklärung Sondernutzungsrechte festgehalten.

Wir würden gerne auf der Grenze zwischen den Sondernutzungsrechten einen Sichtschutz errichten. Dort stand vor 5 Jahren bereits ein baufälliger Sichtschutz (Höhe 180 cm) der zunächst vor 5 Jahren abgerissen wurde. Unser Nachbar möchte nun bei der Neugestaltung und auch der Höhe mitreden.

Meine Fragen:

- Hat mein Nachbar Mitspracherecht, auch wenn dort vor Jahren vom Vorbesitzer bereits ein Sichtschutz stand? Der Sichtschutz soll in unserm Sondernutzungsrecht erstellt werden.

- Darf er einen Sichtschutz in Höhe von 180cm ablehnen und eine niedrigere Alternative fördern?

Mit freundlichen Grüßen