Die Wahlberechtigung hängt nicht von der Karte ab. Sofern Du im Wählerverzeichnis eingetragen bist (und das ist wohl der Fall, sonst hättest Du die Karte nicht bekommen) und hast Deinen Personalausweis dabei, dann kannst Du in Deinem normalen Wahlbezirk auch wählen.
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"kollegiale" Grüße werden im gleichen Berufsstand (z.B. unter Anwälten, Ärzten) ausgetauscht. Dies wird häufig mit "freundlichen" Grüßen kombiniert, so dass es in diesen Berufsgruppen nicht unüblich ist, dass man sich "mit freundlichen kollegialen Grüßen" verabschiedet. Es wird hierbei von einigen Anwälten (auch Ärzten) als unhöflich angesehen, wenn die Ergänzung "kollegial" wegfällt, da damit eine negative Intention (=man schätzt den anderen nicht als Kollegen ein) verbunden sein kann.