Hallo zusammen,

ich habe überlegt für ein Kfz-Unternehmen Visitenkarten gegen eine Provision (falls ein Auftrag durch die Karte entsteht) zu verteilen, jedoch stellt sich mir die Fragen ob ich deswegen ein Gewerbe anmelden müsste.

Schließlich könnte man doch eine Gewinnerziehlungsabsicht bei dieser Tätigkeit sehen. Andererseits könnten es doch auch Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlung, also sonstige Einkünfte nach §22 nr 3 EStG, sein, oder? Die Unterscheidung der beiden in diesem Fall ist mir nicht ganz klar.

Und mir ist bewusst, dass man bei solchen Angelegenheiten einen Steuerberater fragen sollte, jedoch habe ich mir gedacht vorher mal hier zu fragen, vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen gemacht.

Vielen Dank im Vorraus!