Darf der Rektor mein Handy einbehalten?

Hallo, und zwar hab ich vor paar Wochen eine Verwarnung von meiner schule bekommen da ich mehrere Vapes etc. die ich ich nicht geraucht habe in meiner Tasche gehabt. Der Rektor hat sie gefunden da ich ehrlich war und sie ihm gegeben habe da er sonst Polizei gerufen hätte, er hatte wahrscheinlich die Vermutung durch meinen Nachnamen denn mein Bruder und mein Couseng in der Toilette erwischt wurden!!. Daraufhin wurde mir eine Verwarnung ausgeschrieben mit Pädagogische Maßnahme und zwar 2 Stunden beim Hausmeister sonst wird bei der Polizei anzeige gemacht, ich hab nicht in der Schule geraucht etc, ich hatte sie nur dabei und in der Schulordnung ist nur erwähnt das RAUCHEN an sich und nicht das dabei haben von denn Gegenständen. Der Hausmeister war aber an diesem Zeitpunkt nicht da und ich hab 1 An halb Stunden gewartet niemand kam. Heute kam der Rektor ohne Vorwand zu mir und hat mein Handy eingesackt mit der Begründung "Du warst nicht beim Hausmeister daher nehm ich dein Handy weg". Hab das Handy nicht draußen gehabt das war in der Tasche und es war nicht in Benutzung. Ich hab ihn gefragt was das soll und war Frech zu ihm da ich es nicht verstanden habe warum, da hätte er mir doch eine Schulordnung geben können obwohl ICH nichts dafür kann das der Hausmeister nicht da ist und ich hab gefragt wann ich es abholen darf. Die Antwort war "Bis du beim Hausmeister warst und deinen 2 Stunden abgearbeitet hast". Darf der Rektor das?

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