Wir waren in einer Ferienwohnung.Unser Sohn hat leider im Spielgeschehen den Fernseher kaputt gemacht.Wir haben es sofort der Vermieterin gemeldet und auch sofort unserer Haftpflichtversicherung.Der Fall wurde übernommen und die Haftpflichtversicherung hat der Vermieterin den Zeitwert des alten Fernsehers erstattet.Die Vermieterin kommt aber mit der Rechnung der Neuanschaffung und möchte den Betrag der Versicherung nicht akzeptieren.Sie setzt uns nun eine Frist den Restbetrag aus eigener Tasche zu bezahlen.Muss ich das zahlen und kann Sie weitere Schritte einleiten wenn ich mich der Frist widersetzen?