Servus,
dank dem bis vor kurzem gültigen neuen Bußgeldkatalog wurde ich innerhalb kürzester Zeit drei mal innerorts mit leicht zu hoher Geschwindigkeit geblitzt.
Da einige Bundesländer, unteranderem auch Bayern, den neuen Bußgeldkatalog für nicht gültig bzw. rechtskräftig erklärt haben, würde ich gerne gegen meine Bußgeldbescheide Einspruch einlegen und fordern, dass meine Bußgeldverfahren unter Verwendung des alten Bußgeldkataloges nochmal neu bearbeitet werden.
Wie genau muss das jetzt gemacht werden? Im Internet findet man zurzeit noch absolut gar nichts dazu, nur heute kam im Radio, dass Betroffene auf jeden Fall Einspruch einlegen sollten. Daher wollt ich mal fragen unter welcher Begründung genau ich bei der Bußgeldstelle denn jetzt Einspruch einlegen kann? Weiter verstreichen lassen kann ich leider nicht mehr, da das bereits die erste Mahnung war.
Gruß