Nehmen wir an, eine Person ist als Tatverdächtig eingestuft und wird zur Aussage bei der Polizei schriftlich vorgeladen. Dort lügt diese Person über den ihr vorgeworfenen Tatverdacht, daß sich "die Balken biegen". Die einzigsten Angaben, die dabei der Wahrheit entsprechen, sind die Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises. Was kann der Person passieren, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß die Aussagen frei erfunden bzw. gelogen sind?