Der Händler hatte sicher ein Impressum und dort stand wo man die Ware kauft. Nicht informiert - selbst Schuld

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Ich Vermute ein Verkäufer auf Ebay handelt mit Hehlerware, wie komme ich an seine Kontaktdaten ran?

Hallo,

mir wurden vor ein paar Wochen Gegenstände gestohlen. Ich hatte sie bei meiner FIrma ausgeliehen (zusammen haben die einen Wert von ca. 3.000€).

Aus meiner Verzweiflung heraus wollte ich die ersetzen und habe bei Ebay danach gesucht. Und ein Verkäufer bietet exakt die Sachen an die entwendet wurden. Da die relativ neu sind gibt es keine markanten Merkmale an denen ich die Gegenstände als die meiner Firma identifizieren kann. Er oder sie hat die Sachen als "Neuwertig" deklariert. Was allerdings auffälig ist, ist der Artikelstandort, der ganz in meiner Nähe ist. Der Verkäufer bietet exakt die Sachen an. Und die Sachen passen auch nicht zu denen die er laut Bewertungsportal schon verkauft hat.

Ich muss dazu sagen es sind keine Gegenstände die man als privatperson typischerweies zuhause hat. Ich habe sie auch nur als Anschauungsmaterial für ein Projekt geliehen. Darüberhinaus verkauft Der/Die jenige die Sachen zu einem lächerlich niedrigen Preis. Ich glaube nämlich nicht, das man die so günstig anbieten würde, hätte man die selber erworben.

Es ist aber trotzdem nichts was Hand und Fuß hat, und ich möchte auch niemanden unnötigerweise beschuldigen. Dachte mir nur wenn ich vielleicht an den richtigen Namen ran komme sehe ich ob ich die Person kenne.

Bei Ebay auf der Homepage steht ja das man die Kontaktdaten eines andern Anfordern kann, allerdings bekommt der jenige dann auch meine.

Habe mir auch überlegt ob ich jemandem bei dem er etwas gekauft hat anschreiben könnte, werde aber wahrscheinlich aus Datenschutzgründen wenig erfolg haben.

Weiß jemand was ich sonst tun könnte? Ich bin für jede Hilfe dankbar!

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Kauf es doch und vereinbare bar bei abholung. Dann bekommst du seine adressdaten und es besteht auch nicht die gefahr dass es inzwischen jemand anderer kauft.

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Vergiss es, ich kenne keinen Verein der im Nachwuchsbereich dem Spieler Geld zahlt. Wenn überhaupt dann U18 aber davor sicher nicht.

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Zurückbuchen kannst du nur bei Kreditkarte oder Lastschrift. Wenn eine amerikanische Firma keine Kreditkarte anbietet dann sollten alle Alarmglocken schrillen. Kreditkarte ist dort die absolute Nr. 1, weit vor Überweisung. Klingt für mich nach Betrug.

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Das kommt heute nicht mehr. Das wird vmt. Heute ins auslieferungsdepot geliefert und am montag zugestellt.

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Was nuetzt dir eine paketnummer wenn das paket selbst nicht auffindbar ist? Ist vielleicht gestohlen worden oder irgendwo rutergefallen und wird jz nicht mehr gefunden

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Wird schwer eine Waschmaschine anzuschließen wenn man Sie vorher nicht an den entsprechenden Ort gebracht hat ;-)

Natürlich machen Sie das, sonst könnten Sie den Service ja nicht anbieten

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Ein Kauf bei Amazon ist auch für Minderjährige erlaubt solange die Eltern mitwirken. Das ist hier der Fall also kannst du bestellen. Du kannst auch dein Bankkonto angeben, Amazon prüft das Alter nicht.

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Das ist definitiv KEINE Zusage, vorallem wenn noch gesagt wird es sind Details zu klären. Die Schadensersatzforderung kann man getrost ignorieren. Außerdem müsste selbst wenn es eine rechtsverbindliche Zusage gewesen wäre, der Vermieter seinen Schaden nachweisen.

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Unseriöser Händler verweigert Retouren-Annahme. Ist mein Widerruf gefährdet?

Ich habe für ca. 300 € einen Artikel bei einem Online-Händler erworben. Nachdem ich wochenlang keine Ware erhielt, habe ich gegooglet und einige negative Berichte über ihn gelesen.

Nach Androhung rechtlicher Schritte und einer Aufforderung zur sofortigen Zurückzahlung kam plöztlich das Paket 2 Tage später an. Es wurde von meiner Lebenspartnerin leider angenommen, weil sie nichts von der Bestellung wusste. Ich hätte natürlich die Annahme verweigert, weil die Ware viel zu spät eintraf und obwohl ich eine Rückzahlung gefordert hatte.

Jetzt fangen die Probleme jedoch erst an.

Ich habe umgehend ein Widerrufsformular in das Paket gelegt und es auf eigene Kosten am Folgetag zur Post gebracht. Nachdem nun 15 Tage vergingen ohne Rückmeldung oder Rückerstattung seitens des Händlers habe ich die Sendung online getrackt und siehe da: 

Die Sendung liegt seit 10 Tagen auf der Post und wird vom Händler einfach nicht abgeholt!

Eine telefonische Anwaltsberatung hat ergeben: Rücksendung reicht als Widerruf nicht mehr aus. Ich bin somit schon 2 Tage über der Widerrufsfrist.

Jetzt meine wichtigen Fragen:

  • Zählt meine Aufforderung zur Rückzahlung (vor Erhalt der Ware) als Widerruf des Kaufes? Ich habe ja deutlich gemacht, dass ich den Artikel nicht mehr erhalten will, indem ich eine Rückzahlung fordere.
  •  Zählt es tatsächlich nicht, dass ich der Retourensendung einen Widerruf beilege? Welcher Händler holt denn bitte sein Paket 14 Tage lang nicht ab?

Danke vorab für eure Hilfe. Bitte nur antworten, wenn wirklich Sachdienliches vorliegt.

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Die einfache Rücksendung der Ware reicht nicht mehr aus. Wenn du allerdings wie angegeben das Widerrufsformular mitgeschickt hast dann war das meines Erachtens ein gültiger Widerruf. Denn es steht in der Muster-Widerrufsbelehrung folgender Satz:

"Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden."

Daher ist der Widerruf meines Erachtens rechtens. Die Frage ist ob das Beilegen ins Paket eine gültige Form ist. Ich denke schon denn in der Muster-Widerrufsbelehrung steht folgendes:

" mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Postversandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,informieren."

Die Erklärung ist eindeutig und die Beispiele sind exemplarisch zu werten.

Für mich ist der Widerruf daher eindeutig gültig. Zur Wahrung des Widerrufes reicht es die Ware 14 Tage nach Erklärung des Widerrufes zu versenden. Das Ankunftsdatum ist irrelevant.

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Die Frage ist nicht beantwortbar. Berühmtheit ist nicht messbar und ab wann ist man "berühmtest"?

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Vorweg muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.

Gewährleistung ist ein gesetzliche Verpflichtung des gewerblichen Händlers gegenüber Verbrauchern (Privatkäufern). Sie besagt lediglich dass der Kunde zwei Jahre lang Zeit hat Fehler die bereits bei Übergabe vorhanden waren zu reklamieren. In den ersten 6 Monaten gibt es dabei die sogenannte Beweislastumkehr. Der Gesetzgeber geht davon aus dass der Schaden bereits bei Übergabe vorhanden war wenn ein Gerät in den ersten 6 Monaten defekt ist. Danach muss der Kunde seine Behauptungen beweisen (was sehr schwer ist).

Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden, das muss dann aber explizit angegeben werden.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Was die Garantie abdeckt und was im Schadensfall passiert steht in den Garantiebedingungen. Dort steht auch drinnen wer die Garantie gibt (Händler oder Hersteller). Bei Elektronikprodukten ist es üblich dass der Hersteller der Garantiegeber ist. Sprich du musst dir die Garantiebedingungen von Acer durchlesen und schauen was dort steht. Es kann durchaus sein dass bei gebrauchten Produkten jegliche Garantieleistung ausgeschlossen wird.

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Das ist nicht erlaubt. Die Hinsendekosten müssen immer erstattet werden. Einzige Ausnahme: Wenn nicht die guenstigste Versandart gewaehlt wurde darf der Händler die Differenz zwischen guenstigster Versandmethode und Premiumversand einbehalten.

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Ich vermute es liegt am BIC-Code. Der ist grundsätzlich mindestens 8 Stellen lang (bis zu 11 möglich), die meisten Banken haben aber einen kürzeren BIC, dann wird der BIC mit X aufgefüllt. Also am Ende entsprechend "x" anhängen bis 11 stellen erreicht sind.

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