Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Der Wortlaut des § 201 StGB lautet: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder 2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder 2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2). (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a StGB ist anzuwenden.

Geschützt ist die Kommunikationssphäre bzw. die Unbefangenheit persönlicher Aussprüche. Tathandlungen sind das unbefugte Aufnehmen und Abhören, das Zugänglichmachen der Aufnahme sowie die öffentliche Inhaltsmitteilung.

...zur Antwort
  1. jeder macht mal fehler.

  2. geh zur polizei druck die nachrichten aus ( als nach bzw beweis)

  3. spreche mit deinen eltern darüber ( sofern du noch nicht 18 bist müssen sie mit auf die polizei)

  4. sag dem jungen nichts davon wenn du zur polizei gehst das wird ihm eine lehre sein.

5 ggf wenn alles vorbei ist mach ihm ne klare ansage

...zur Antwort

am besten sie wenden sich dierekt online an den zoll dieser kann ihnen genau sagen ob es zu problemen kommt oder nicht.

www.zoll.de

...zur Antwort

Kannibalismus

Kannibalismus ist eine Verhaltensstörung, die meist bei zu großer Besatzdichte und/oder zu eiweißarmer Ernährung auftritt. Dabei werden nicht immer ganze Tiere getötet. Teilweise fressen sich die lebenden Tiere „nur“ gegenseitig die Ohren und Schwänze an oder sogar gänzlich ab. Bei Zwergschläfern können Sie auch Tiere mit Jagdbissen auf dem Kopf und im Nacken und der daraus resultierenden offenen Wunde beobachten. Hier lässt sich in den meisten Fällen mit einem ausreichend großen Gehege mit vielfältiger Einrichtung und/oder einer Erhöhung des Eiweißanteils in der Nahrung ganz einfach gegensteuern. In seltenen Fällen kommt es aber vor, dass die Tiere das einmal erworbene Verhalten nicht mehr komplett ablegen. Besonders bei Stachelmäusen bekommt das so genannte „Schwanzbeißen“ nach einiger Zeit eine gewisse Eigendynamik, die sich nicht oder nur schwer durchbrechen lässt. Versucht werden kann in solchen Fällen eine Neu- oder Umstrukturierung der Gruppe, indem man der Gruppe einige Tiere entimmt/dazu vergesellschaftet oder das betroffene Tier in eine neue Gruppe gibt. Ob diese Strategie Erfolg hat, lässt sich jedoch im Vorfeld nicht sagen. In einigen schweren Fällen frisst sich das Tier selbst an infolge einer psychischen Störung durch Einzelhaltung bevorzugt Gliedmaßen an oder ab. Hier hilft nur die schnellstmögliche Vergesellschaftung mit artgleichen, notfalls auch erstmal artfremden Partnertieren. Kannibalismus kann aber auch zum natürlichen Verhalten gehören. Bei Wasser- aber mitunter auch bei Nahrungsmangel töten zum Beispiel Afrikanische Knirpsmäuse einen oder mehrere Artgenossen, um mit der aus deren Körper gewonnenen Flüssigkeit und/oder Energie zu überleben. Stellen Sie daher immer sicher, dass diese Tiere Futter und Wasser ganztägig problemlos erreichen können.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.