Du schreibst zwar, du hättest dich
schon etwas schlau gemacht.
Trotzdem scheinst du den Unterschied zwischen den Erfordernissen von "erzieherischen Maßnahmen" und "förmlichen Ordnungsmaßnahmen" nicht kapiert zu haben.
Erzieherische Maßnahmen bieten sich ausschließlich bei geringfügigeren Vergehen eines Schülers an, betreffen einzig und allein dessen Fehlverhalten und dienen dazu, den Schüler zu disziplinieren.
Förmliche Ordnungsmaßnahmen erfüllen zwar auch einen erzieherischen Zweck, dienen aber weniger der Disziplinierung des einzelnen Schülers, sondern primär dazu, die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebes zu sichern. Dies ist speziell dann geboten, wenn jemand wie du wegen Mobbings auffällt, denn hier verursachst du in ursächlicher Konsequenz des von dir praktizierten Mobbings eine Außenwirkung zum Nachteil von Mitschülern. Die deshalb gebotenen förmlichen Ordnungsmaßnahmen funktionieren nach dem allgemeinen System des Gefahrenabwehrrechts und sind infolgedessen mit den Maßnahmen von Polizeibeamten vergleichbar.
Abhängig von der Schwere des dir zur Last fallenden Sachverhaltes, können nach dem individuell geltenden Landesschulgesetz folgende Ordnungsmaßnahmen gegen dich verhängt werden:
1) Schriftlicher Verweis
2) Überweisung in eine Parallelklasse
3) Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht
4) Androhung der Entlassung von der Schule
5) Entlassung von der Schule
6) Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
7) Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
Bei der Frage, wie schwer dein Fehlverhalten wiegt, wird die Schulverwaltung vermutlich auch ins Kalkül ziehen, ob du dein Fehlverhalten bedauerst und was du aus eigener Initiative getan hast, um tätige Reue zu zeigen. Dazu könnte beispielsweise eine persönliche, aufrichtige Entschuldigung bei deinem Mobbing-Opfer gehören.
Aber nach allem, was ich in deiner Frage lese, scheint es mit deiner Reue nicht weit her zu sein. Du tust offenbar alles, um dein Verhalten nachträglich zu bagatellisieren und dein Opfer als Außenseiterin darzustellen,
die sich etwas eigenartig verhält.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Ich finde dein Verhalten "eigenartig". Nicht nur dein praktiziertes Mobbing, sondern vor allem deinen menschenverachtenden Versuch, so billig wie möglich davonkommen zu wollen. Dein Opfer scheint dir dabei völlig egal zu sein.
Wäre ich Mitglied des in deinem Fall schulrechtlich zuständigen Gremiums, würde ich mich nachdrücklich dafür engagieren, dass du der Schule verwiesen wirst.