Die Floskel ist mir unbekannt ...

Das ist keine Floskel, sondern ein praktischer Anwendungsfall der XY-Management-Theorie von Douglas McGregor.

http://de.wikipedia.org/wiki/X-Y-Theorie

mein Praktikumszeugnis welches recht gut ist (...)

Wenn du im Praktikumszeugnis explizit dem X-Bereich zugeordnet bist, steht diese Zuordnung einem "recht (?) guten Zeugnis" diametral entgegen. Das eine passt absolut nicht zum anderen.

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Ordnungsmaßnahme wegen leichtem "Mobbing"

Hallo Leute,

habe heute Post von der Schule bekommen in der steht, dass ich gegen die Schulordnung und gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen habe. Folgendes ist passiert: Wir haben eine Schülerin in der Klasse die sich etwas eigenartig verhält. Nunja und dann kommen halt mal ein paar Sprüche (so wie es überall, auf jeder Schule, in jeder Klasse bekannt ist). Aber als massives Mobbing kann man das keineswegs bezeichnen. Es wird teilweise sogar gelacht dabei und es ist auch nicht alles Ernst gemeint. Auf jeden Fall habe ich jetzt diesen Brief von der Schule mit einem Titel in dem folgendes enthalten ist: Ordnungsmaßnahmen nach § 53..." Ich habe jetzt demnächst eine Konferenz in der entschieden wird, was mit mir passiert. Ich habe mich schon etwas schlau gemacht und gelesen, dass das bis zum Schulverweis oder Ausschluss gehen kann. Aber gleichzeitig habe ich auch davon gelesen:

Maßnahmen bei Erziehungskonflikten

(1) Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Missbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen

(2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 3 nicht ausreichen, können Ordnungsmaßnahmen getroffen werden...

So, aber diese Maßnahmen von Erziehungskonflikten sind nie passiert. Es ist das erste mal, dass ich damit Ärger habe und deswegen Frage ich mich, ob die Schulleitung mir jetzt direkt mit einer Ordnungsmaßnahme kommen kann, oder ob diese nicht erst Maßnahmen bei Erziehungskonflikten einleiten müssen? Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas zu Unrecht behandelt, weil das ist wirklich nichts extremes, was da passiert ist und ich selber bin der Meinung, dass man das Ganze besser in einem Gruppengespräch klären könnte. Naja ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Danke schonmal.

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Du schreibst zwar, du hättest dich

schon etwas schlau gemacht.

Trotzdem scheinst du den Unterschied zwischen den Erfordernissen von "erzieherischen Maßnahmen" und "förmlichen Ordnungsmaßnahmen" nicht kapiert zu haben.

  • Erzieherische Maßnahmen bieten sich ausschließlich bei geringfügigeren Vergehen eines Schülers an, betreffen einzig und allein dessen Fehlverhalten und dienen dazu, den Schüler zu disziplinieren.

  • Förmliche Ordnungsmaßnahmen erfüllen zwar auch einen erzieherischen Zweck, dienen aber weniger der Disziplinierung des einzelnen Schülers, sondern primär dazu, die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebes zu sichern. Dies ist speziell dann geboten, wenn jemand wie du wegen Mobbings auffällt, denn hier verursachst du in ursächlicher Konsequenz des von dir praktizierten Mobbings eine Außenwirkung zum Nachteil von Mitschülern. Die deshalb gebotenen förmlichen Ordnungsmaßnahmen funktionieren nach dem allgemeinen System des Gefahrenabwehrrechts und sind infolgedessen mit den Maßnahmen von Polizeibeamten vergleichbar.

Abhängig von der Schwere des dir zur Last fallenden Sachverhaltes, können nach dem individuell geltenden Landesschulgesetz folgende Ordnungsmaßnahmen gegen dich verhängt werden:

1) Schriftlicher Verweis

2) Überweisung in eine Parallelklasse

3) Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht

4) Androhung der Entlassung von der Schule

5) Entlassung von der Schule

6) Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes

7) Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes

Bei der Frage, wie schwer dein Fehlverhalten wiegt, wird die Schulverwaltung vermutlich auch ins Kalkül ziehen, ob du dein Fehlverhalten bedauerst und was du aus eigener Initiative getan hast, um tätige Reue zu zeigen. Dazu könnte beispielsweise eine persönliche, aufrichtige Entschuldigung bei deinem Mobbing-Opfer gehören.

Aber nach allem, was ich in deiner Frage lese, scheint es mit deiner Reue nicht weit her zu sein. Du tust offenbar alles, um dein Verhalten nachträglich zu bagatellisieren und dein Opfer als Außenseiterin darzustellen,

die sich etwas eigenartig verhält.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Ich finde dein Verhalten "eigenartig". Nicht nur dein praktiziertes Mobbing, sondern vor allem deinen menschenverachtenden Versuch, so billig wie möglich davonkommen zu wollen. Dein Opfer scheint dir dabei völlig egal zu sein.

Wäre ich Mitglied des in deinem Fall schulrechtlich zuständigen Gremiums, würde ich mich nachdrücklich dafür engagieren, dass du der Schule verwiesen wirst.

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Deine Freundin hat Recht!

Das Niedersachsenticket gilt im gesamten Bereich des Verkehrsverbundes Bremen-Niedersachsen (VBN) und deshalb auch für die Benutzung der Bremer Straßenbahn. Hier kannst du es selbst nachlesen:

http://www.bsag.de/8469.php

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Man nennt so etwas Persönlichkeitsstörung

Es gibt 13 verschiedene Arten von Persönlichkeitsstörungen. Hier kannst du es genauer nachlesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsst%C3%B6rung

Wie du siehst, ist im Link unter der Nummer 3.13 auch die "Persönlichkeitsentwicklungsstörung" genannt, die möglicherweise bei deiner Klassenkameradin vorliegt. Aber genau beurteilen kann das nur ein Psychiater, ein Psychologe oder ein anderer Profi.

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Sehr geehrter Herr (Name),

ich nehme unser gemeinsames Gespräch in Bezug, das wir am (Datum) geführt haben.

Bekanntlich bat ich Sie in diesem Gespräch, meine tägliche Arbeitszeit von derzeit sieben auf acht Stunden zu erhöhen. Sie deuteten bereits an, dass dieser Bitte entsprochen werden kann. Zugleich baten Sie mich, einen schriftlichen Antrag zu stellen, den ich hiermit vorlege.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

(Vorname und Nachname des Arbeitnehmers)

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Hallo NancySaysYo,

ich weiß zwar nicht, ob ich dir wirklich weiterhelfen kann. Aber ich versuchs einfach mal ;-) Also: Ich wusste erst gar nicht, was du mit "schwarzer Szene" meinst. Wikipedia half weiter. Ich hab den Text mal überflogen. Da wusste ich erstens, was Sache ist. Und zweitens fiel mir ein, dass ein Arbeitskollege einen Sohn hat, der 19 und in der schwarzen Szene aktiv ist. Er wohnt zwischen Bremen und Bremerhaven. Dort hat er auch Kontakte zu anderen Aktivisten. Ich weiß aber nicht, wann und wo die sich treffen. Eventuelll kann ich das aber morgen erfahren, wenn ich meinen Arbeitskollegen im Betrieb sehe. Wenn dir die Info wichtig ist, melde ich mich gern nochmal neu bei dir per Kompli. Vielleicht ist dir aber die Strecke zwischen Bremen und Bremerhaven eh zu weit, so dass du gar kein Interesse an weiterer Info hast.

Auf alle Fälle empfehle ich dir, deine Frage nochmal in einem spezialisierten Internetportal zu posten. Ich hab mal kurz gegoogelt und rausgefunden, dass es jede Menge Spezialforen und Chats gibt, wo du wahrscheinlich viel schneller als bei gutefrage.net erfährst, was du wissen willst.

Schönen Abend noch & Gruß von

Nettelbeck

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Ich verstehe dein Problem, glaube aber, dass es für einen Außenstehenden echt nicht möglich ist, dich kompetent zu beraten.

Es hängt davon ab, ob dir der Spaß am Beruf wichtiger ist als deine beruflichen Chancen.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich das Archäologiestudium bevorzugen.

Denn nur das, was wirklich Spaß macht, spornt zu Höchstleistungen an. Und mit Höchstleistungen kann man selbst dann noch beruflich Tolles erreichen, wenn die Chancen in diesem Beruf grundsätzlich ungünstig sind.

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Deine Eltern haben das Sorgerecht. Deshalb dürfen sie dir die Benutzung des PC im Rahmen des Sorgerechts verbieten. Eigentümer des PCs bleibst du aber trotzdem.

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Dein Traum könnte auf Verlustängste hindeuten. Dann wäre der Hund nur ein Traumsymbol für deine (vielleicht unbewusste) Angst, einen Menschen oder eine Arbeitsstelle oder etwas anderes zu verlieren.

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Das entscheidet das Gericht.

Was du auf alle Fälle tun solltest:

  • Ruf möglichst frühzeitig in der Geschäftsstelle des Gerichts an,

  • teile deine Hinderungsgründe mit

  • und bitte um Information, ob du trotzdem zum Termin erscheinen musst oder von dieser Verpflichtung entbunden wirst.

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Wenn du die Karte im voraus bezahlt hast und es keinen triftigen Grund dafür gibt, dich an der Tür abzuweisen, hast du zivilrechtliche Ansprüche gegen den Veranstalter. Du kannst dein Geld zurückverlangen.

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Hallo TheOrange,

weißt du, was mich an deiner Frage wundert?

Du schreibst, dass deine Oma in deinem Zimmer schläft und du im Zimmer deine Schwester. Somit müsste deine Schwester unter der Schnarcherei eurer Oma genauso leiden wie du. Und nicht nur das! Deine Schwester müsste obendrein vor allem auch darunter leiden, dass du "bis in die Nacht" lernst - und dies sicher nicht bei Dunkelheit, sondern mit eingeschaltetem Licht im Zimmer deiner Schwester. Sie dürfte also erheblich stärker als du von dem Problem betroffen sein, was für dich aber erstaunlicherweise so unwichtig zu sein scheint, dass du in deiner Frage - falls sie denn Ernst gemeint ist - kein Wort darüber verlierst.

Könntest du bitte mal bitte erklären, warum?

Denn gerade wenn man ein Problem gemeinsam hat (wie in diesem Fall deine Schwester und du), bietet es sich an, im gemeinsamen Gespräch nach Problemlösungen zu suchen.

Nun aber zu meinen Tipps für dich:

  • Sprich mit deiner Schwester über das gemeinsame Problem, nachts infolge der Schnarcherei eurer Oma nicht oder nicht richtig schlafen zu können. Im gemeinsamen Gespräch findet man fast immer eine bessere Lösung als im Alleingang. Werden dabei wechselseitige Vorschläge unterbreitet und besprochen, nennt man so etwas "Brainstorming". Solch ein Brainstorming empfehle ich deiner Schwester und dir, wobei es von Vorteil wäre, wenn auch eure Oma und eure Eltern daran beteiligt wären. Je mehr Leute konstruktiv mitwirken, desto größer die Wahrscheinlichkeit, Wege zur Problemlösung zu finden.

  • Du selbst könntest deiner Schwester während des Brainstormings vorschlagen, dass ihr beide euch täglich mit dem Wecken abwechselt. Eine Nacht darfst du die Ohrstöpsel tragen, und deine Schwester weckt dich. Am nächsten Tag ist es umgekehrt. So ist für beide zumindest an jedem zweiten Tag der Schlaf gesichert.

  • Noch besser wäre es, wenn eure Eltern oder ein Elternteil das morgendliche Wecken übernehmen würden. Dann könntest nicht nur du, sondern auch deine Schwester in der Nacht Ohrstöpsel tragen, und das Problem wäre komplett gelöst.

  • In jedem Baumarkt bekommst du für wenig Geld eine Zeitschalt-Uhr, mit der du dann - auf die Minute genau wie ein Wecker - einstellen kannst, wann sich morgens im Zimmer deiner Schwester automatisch das Licht einschaltet. Das kann die Deckenbeleuchtung oder eine starke Quarzlampe sein. Damit dürfte das Wachwerden trotz Gebrauchs von Ohrstöpseln garantiert sein.

  • Ebenso bietet sich der Gebrauch eines Radioweckers an, der so laut eingestellt werden kann, dass auch hier trotz Gebrauchs von Ohrstöpseln das Wachwerden garantiert ist.

  • Darüber hinaus wäre daran zu denken, dass sich deine Oma beim Arzt oder Apotheker über medizinische Hilfsmittel beraten lässt, die es in großer Auswahl für notorische Schnarcher gibt. Wichtig ist dabei: Ursache des Schnarchens ist sehr oft eine so genanntes "Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom" (abgekürzt: OSAS). Das ist eine gerade im Alter häufig auftretende und sehr Ernst zu nehmende Erkrankung, von deren Existenz die meisten Menschen leider nichts wissen. Diese Erkrankung wird in der Regel im Schlaflabor von Krankenhäusern diagnostiziert und bedarf unbedingt der Behandlung. Sie erfolgt in der Regel mit einem Atemtherapiegerät, das der Schnarcher nachts trägt. Dieses Therapiegerät beseitigt das Schnarchen hundertprozentig und verhilft dem Patienten und seiner Umwelt (also beispielsweise auch dir und deiner Schwester) zu einer erheblich verbesserten Schlafqualität. Und wie wichtig eine gute Schlafqualität ist - das weißt du ja aufgrund der mit deiner Oma gemachten Erfahrungen.

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte, und drücke dir die Daumen, dass du, deine Schwester und deine Oma euch bald darüber freuen könnt, das Problem definitiv gelöst zu haben.

Schöne Grüße von

Nettelbeck

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Das bedeutet:

  • Eure Gruppe muss aufschreiben, um welche Probleme es in dem Roman geht. Ihr müsst also ein "Liste der Probleme" zusammenstellen.

  • Außerdem müsst ihr die einzelnen Probleme "erläutern", also aufschreiben, wodurch die Probleme entstanden sind, ob sie gelöst werden und wie sie gelöst werden.

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Was soll ich machen?

Ich empfehle dir die professionelle Hilfe eines Psychiaters, denn deine bei GF veröffentlichten Beiträge drängen mittlerweile den Eindruck auf, dass du an Spaltungsirrsin (Schizophrenie) leidest.

  • In der obigen Frage bist du 13 Jahre alt, 1,72 Meter groß und 60 Kilo schwer.

  • Eine Woche später bist du 17 Jahre alt, 1,84 Meter groß und 90 Kilo schwer, wie hier nachzulesen ist:

http://www.gutefrage.net/frage/lederhose-geht-nicht-zu

Wie deineProfil (Rubrik: Fragen) dokumentiert, ändert sich obendrein deine Persönlichkeitsstruktur innerhalb weniger Stunden. So machst du dir an ein und demselben Tag erst Sorgen über deine schlechten Schulnoten, fragst aber zwei Stunden später hier bei GF, ob du "hyperintelligent" seist.

Dies alles deutet auf so schwere Persönlichkeitsstörungen hin, dass in deinem Fall die Inanspruchnahme fachärztlicher Hilfe unverzichtbar erscheint.

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Ich bin 17 Jahre alt , 1,84 Meter groß und wiege 90 Kilo.

Vor einer Woche warst du 13 Jahre jung, 1,70 Meter klein und 60 Kilo leicht. So ist es hier zu lesen:

http://www.gutefrage.net/frage/ueber-ferien-6kg-zugenommen

Du bist also in einer einzigen Woche

  • 4 Jahre älter geworden,

  • um 14 Zentimeter gewachsen

  • und hast 30 Kilo zugenommen.

Das klingt so schizophren, dass ich diruf deine jetzige Frage, ob

da noch was zu machen ist

nur diesen Tipp kann:

Nimm schnellstens die professionelle Hilfe eines Psychiaters in Anspruch!

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