Hallo zusammen,

ich habe ein VW-Re-Import(T3), welcher in Deutschland produziert wurde und anschließend in ein Nicht-EU-Land exportiert wurde. Das Fahrzeug wurde für den deutschen Markt produziert und hat eine ABE aufm Typenschild. Meine Frage ist nun, ob dafür eine angeforderter CoC-Bescheinigung, neue HU und sonstige Papiere ausreichen, oder ob eine Vollabnahme nach §21 StVZO durchgeführt werden muss. Letztere ist ja eigentlich für Fahrzeuge, welche für den ausländischen Markt produziert wurden oder nicht?
Vielen Dank für eure Expertise!