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Den obigen Antworten ist noch folgendes hinzuzufügen. Man kann sich nicht so einfach entschuldigen: "Ich entschuldige mich für xyz bei dir". Sowas ist schnell gesagt, jedoch unmöglich. Ent-Schuld-en kann nur der Gläubiger, also der demgegenüber man meint eine Schuld aufgenommen zu haben. Möglich ist daher um Entschuldigung zu bitten. Nicht jedoch, sich zu entschuldigen. Wenn man es juristisch betrachtet bedarf die Entschuldigung auch die Willenserklärung des Gläubigers, zu Ent-Schuld-en, nicht nur die des Schuldners. Wirksamer und sinnvoller ist jedoch zu sagen, dass "es einen leid tut". Hier reicht also eine einseitige Erklärung, denn für eigene Gefühle ist nur die fühlende Person ganz alleine verantwortlich. Darauf aufbauend könnte man auch noch zusätzlich um Entschuldigung bitten, falls das noch nötig ist. Schuld ist wiederum so ein problematisches Wort...