Meine Frage ist, ob sowas möglich wäre.

Nein, das ist aus mehreren Gründen leider nicht möglich.

  • In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit Jahrzeiten keine

Gefängnisse

mehr. Rechtskräftig verurteilte Täter gibt es nur in Strafvollzugsanstalten

  • In den Strafvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit Jahrzehnten keine

Wächter

mehr. Stattdessen sind dort Strafvollzugsbeamte tätig.

  • Strafvollzugsbeamte in Strafvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland betreuen keine

Inhaftierenden,

sondern Inhaftierte.

Einzelheiten kannst du im Strafvollzugsgesetz und den dazu ergangenen Ausführungsverordnungen nachlesen. Ich gehe von deiner Befähigung aus, die diesbezüglichen Seiten zu googlen und dich eigeninitiativ zu informieren.

Im Übrigen gelten die einschlägigen schulrechtlichen Regelungen auf Landesebene nebst Ausführungsverordnungen mit den daraus ersichtlichen Regelungsinhalten für die Durchführung von Schulpraktika, die es ausdrücklich untersagen, dich in deren Rahmen persönlichen absatrakten oder konkreten Gefährdungen auszusetzen.

Inwieweit jedoch den abstrakten oder konkreten Gefährdungen die von dir in deiner obigen Frage explizit angesprochenen

blöden und sexistischen Kommentaren von den Inhaftierenden

zuzuordnen sind, entzieht sich meiner Sachkenntnis.

Bekannt ist mir allerdings die in diesem Internetportal geltende Community-Richtlinie Nr. 18, die alle Nutzer im Interesse einer angenehmen Atmosphäre zu Respekt und Höflichkeit auffordert. Ich gehe davon aus, dass auch dir diese Community-Richtlinie Nr. 18 bekannt ist. Anderenfalls folge diesem Link:

http://www.gutefrage.net/policy

Hältst du dein in der obigen Frage gepostetes Statement

Und ommt mir hier nicht mit primitiven, minderbemittelten und einfach nur geistes gestören Kommentaren

mit der Community-Richtlinie Nr. 18 für vereinbar?

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Und ein paar Minuten später postest du nun diese Frage:

http://www.gutefrage.net/frage/reaktionen-nach-einer-vergewaltigung

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  • Eine Anleitung für Anfänger findest du zum Beispiel bei YouTube. Folge diesem Link:

http://www.youtube.com/watch?v=GK4quCChf5I

  • Im Internet findest du jede Menge andere Programme zum Selbsterlernen des Autogenen Trainings. Google einfach mit "Autogenes Training lernen". Du kannst dich vor kostenlosen Angeboten kaum retten!

  • Noch mehr Spaß macht das Lernen des Autogenen Trainings in der Gruppe. Entsprechende Angebote findest du z.B. bei der Volkshochschule deines Heimatortes.

  • Für Anfänger am allerwichtigsten ist es zu wissen: Nicht allers klappt gleich am Anfang. Wie bei jedem Training braucht man auch beim Autogenen Training Geduld und die Zähigkeit, jeden Tag ein bisschen zu üben. Dafür reichen schon ein paar Minuten aus.

Viel Spaß & viel Erfolg wünscht dir

Navalis

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  • Wenn du dabei deinen Gedanken freien Lauf lässt, bist du halt ein "Tagträumer".

  • Tagträumer kann man auch bei Dunkelheit sein.

  • Und manche Leute sind bei ihren Tagträumereien sogar sehr kreativ und kommen auf gute Ideen. Zum Beispiel Künstler.

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"Es würde mich freuen, Teil in einem Team zu sein, (KOMMA vor dem Wort "das") das nach außen dem Kunden eine freundliche Atmosphäre vermittelt. "

Vor dem "das" bitte ein Komma setzen, weil hier ein Relativnebensatz beginnt!

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Wenn ein Mensch Geld vor allem deshalb spendet, um seine eigene Popularität zu steigern, kann man solch einen Menschen

Pseudo-Altruist

nennen.

"Altruismus" bedeutet: Uneigennützigkeit, Selbstlosigkeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Altruismus

Und ein "Pseudo-Altruist" ist dann jemand, der nur so tut, als wäre er selbstlos und uneigennützig.

Im wirklichen Leben ist es übrigens oft so, dass Prominente sich in den Dienst einer guten Sache stellen (z.B. durch Geldspenden), aber genau wissen, dass sie damit gleichzeitig auch für sich selbst etwas Gutes tun. Denn es wird in der Öffentlichkeit immer positiv aufgenommen, wenn ein Promi Gutes tut.

Deswegen gibt es auch das geflügelte Promi-Wort:

Tue Gutes und sprich darüber!

Man nennt so etwas auch: "Public relations (PR) in eigener Sache."

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

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Kann ich ein Auto, das ich gerade verkauft habe, noch ein zweites Mal verkaufen?

Nein, natürlich nicht.

Genau so ist es auch bei den Rechten an einem Buch.

Wenn ich als Autor die Verwertungsrechte an einen Verlag komplett verkauft habe, kann ich diese Rechte nicht noch ein zweites Mal an einen anderen Verlag verkaufen.

Ausnahme: Wenn ich nur einen Teil der Verwertungsrechte an einen Verlag verkaufe, kann ich die restlichen Verwertungsrechte (z.B. das Recht der Verfilmung) weiterhin verkaufen.

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Suizid gefährdete Schülerin! Hilfe

hallo Ich habe mich nun dazu entschlossen mich hier auch anzumelden, da ich dringend weiteren Rat brauche. Ich unterrichte Musik an einem Gymnasium. In meiner 9. Klasse gibt es ein sehr nettes Mädchen.Lider ist sie abhängig von selbst verletzendem Verhalten in Form von ritzen/ kratzen/schlagen und beissen. Darauf bin ich vor ca. 4 Monaten aufmerksam geworden. Ich habe sie sofort darauf angesprochen und sie hat erschrocken reagiert. Dennoch hat sie sich mir anvertraut. Sie kommt 1-2 Mal die Woche nach der Stunde zu mir. Ihre Bedingung war, dass ich ihren Eltern davon nichts erzähle. Von Anfang an wollte ich, dass sie sich professionelle Hilfe holt. Vor 2 Monaten habe ich sie endlich überreden können. Mit ihrem ritzen geht es mal auf und mal ab. Vor 2 Monaten hat sie mir auch von ihren suizidalen Gedanken zum aller ersten Mal erzählt. Ich war extrem schockiert. Aber sie hat mir immer gesagt, dass sie zu viel Angst hat, um sich etwas an zu tun. Ichhabe das immer wieder Mal hinterfragt, aber sie hat mir immer wieder versprochen, sich nichts an zu tun. Ich habe ihr vertraut, da sie mich auch nie angelogen hat. (z.B. Ob sie ihre Hausaufgaben gemacht hat, oder ob sie geschwänzt hat). Ich habe ihr auch versprochen, ihren Eltern nichts davon zu erzählen. Ihre Mutter interessiert sich kaum fuer sie und sie hat Angst um ihren Vater. Sie hat auch mit ihrer Theraoeutin darueber zu reden. Das hat sie auch getan. Jetzt ueber die Ferien hatte ich keinen Kontakt zu ihr. Heute hat sie mich dann wieder angesprochen. Sie war allerdings stiller als sonst.Nach ein paar Sätzen hat sie mir gestanden, dass sie ihre gesamte Beerdigung geplant hat. :O. Und, dass sie in den Ferien sich eigentlich umbringen wollte. Sie hatte wohl schon alles beisammen. Allerdings war ihre Mutter genau davor nach Hause gekommen und die beiden haten sich wie ja sonst so selten auch gestritten. Dann hatte sie nicht gewollt, dass jemand denkt, sie haette sich nur wegen einem kleinen Stteit umgebracht. Sie will nicht mit ihrer Therapeutin reden, da sie die irgendwie nicht so leiden kann.
Ich will es moeglichst umgehen, ihre Eltern zu informieren. Denn ich weiß, dass dann das Vertraue zerstört sein wird und sie sich nicht nur auch noch von mir verlassen fuehlen wuerde, sondern ich wuesste auch rein garnicht mehr, wie es ihr geht. Und so kann ich ihr noch helfen

Ich will ihr unbedingt helfen. Bitte gebt mir Tipps Ps: der klassenlehrer ist infoermiert von Anfang an

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Ich halte es im Hinblick auf § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) für sehr problematisch, dass du hier in einem öffentlichen Internetportal Dinge veröffentlichst, die dir in deiner Eigenschaft als Lehrerin (Amtsträgerin) bekannt geworden sind und der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

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  • Halt deine Finger durch Texteingabe bei GF ständig in Bewegung.

  • Vermeide dabei aber Umfragen in Art der gerade eben gelöschten ;-)

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Hallo quietscheratsch,

das ist eine sehr gute, aber auch eine sehr schwierige Frage, die du hier stellst. Eigentlich sind es ja sogar mehrere Fragen. Der Reihe nach:

Wie hoch wird die Strafe sein?

Du schreibst, bei den Tätern handele es sich um "junge Leute". Wenn sie unter 18 Jahre alt sind, kommt laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das in Einzelfgällen sogar bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt.

Das Jugendstrafrecht ist sehr viel milder, als das "strenge Erwachsenen-Strafrecht". Im Erwachsenen-Strafrecht geht es wirklich nur um Strafe. Dagegen hat das Jugendstrafrecht hauptsächlich die Erziehung des Täters zum Ziel.

Deswegen wird im Jugendstrafrecht nur extrem selten eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt. Steht ein jugendlicher Täter das erste Mal vor Gericht, kommt er meist mit einer Ermahnung davon. Das gilt besonders dann, wenn es sich - wie hier - um ein vergleichsweise "harmloses Delikt" (Sachbeschädigung) handelt. Wenn der Jugendrichter dann noch von den Eltern in der Verhandlung zu hören bekommt, dass der Jugendliche zu Hause und in der Schule keinerlei Probleme bereitet, bleibt es tatsächlich bei solch einer "jugendrichterlichen Ermahnung".

Steht der Jugendliche schon das zweite oder dritte Mal vor dem Jugendrichter, dann ist es mit der Ermahnung nicht getan. Der Jugendrichter kann dann dem Jugendlichen Sozialstunden auferlegen oder - was schlimmer ist - einen Wochenend-Jugendarrest verhängen. Da erlebt der Jugendliche dann mal als "Warnschuss" ein Wochenende lang, wie es sich anfühlt eingesperrt zu werden. (Für solch einen Jugendarrest gibt es spezielle Jugendarrestanstalten.)

Da du schreibst, dass die Täter keine Verbrecher, sondern eigentlich sehr nette junge Leute seien, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie vor dem Jugendrichter mit einem "blauen Auge" in Form einer Verwarnung davonkommen würden.

Nun kommt jedoch das große "Aber":

Mit dem strafrechtlichen Verfahren vor dem Jugendrichter ist es im Fall der jungen Leute juristisch noch nicht getan. Denn als Nächstes kommt der Automaten-Aufsteller auf die Jugendlichen zu, und jetzt beginnt ein zweites juristisches Verfahren - nämlich die zivilrechtliche Schadensabwicklung. Der Automaten-Aufsteller wird von den Jugendlichen Schadensersatz fordern und kann sie verklagen - entweder auf die Kosten eines neuen Zigarettenautomaten oder auf die Kosten einer Reparatur des beschädigten Automaten. Solch einen Prozess würde der Automaten-Aufsteller auch gewinnen - mit der Folge, dass die Jugendlichen nicht nur Schadensersatz, sondern obendrein auch noch die Prozesskosten bezahlen müssen. Da springt auch keine Privathaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung ein, weil es um eine vorsätzliche Tat geht, die nicht versichert ist.

Das alles kann richtig teuer werden.

Man kann also sagen:

  • In strafrechtlicher Hinsicht kommen die Täter vermutlich mit einem blauen Augen davon.

  • Aber in zivilrechtlicher Hinsicht (Schadensersatz) wird es für die jungen Leute extrem übel.

Was nun machen? Ein Auge zudrücken oder melden?

Das ist wirklich furchtbar schwer zu entscheiden, und ich glaube, hier gibt es eigentlich kein "richtig" und kein "falsch", weil es einfach eine Sache der ganz persönlichen Einstellung ist.

Deshalb kann ich dir an dieser Stelle wirklich nur sagen, wie ich mich verhalten würde, wenn ich an deiner Stelle wäre.

  • Wahrscheinlich würde ich die jungen Leute "unter vier Augen" ansprechen und ihnen sagen, dass ich von ihrer Täterschaft weiß.

  • Dann würde ich versuchen, im Gespräch mit den jungen Leuten herauszufinden, warum sie diese Sachbeschädigung begangen haben.

  • In diesem Gespräch wird sich bestimmt klären lassen, ob sie das tatsächliche Ausmaß des Schadens wirklich gewollt haben oder ob es ein dummer-Jungen-Streich war, bei dem die jungen Leute selber nicht damit gerechnet haben, dass solch ein hoher Schaden entsteht.

  • Und sollte sich dann herausstellen, dass die Jugendlichen selber über die Höhe des Schadens total erschrocken sind und so einen Mist in Zukunft vermutlich nie wieder machen werden, dann... - ja, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich hinsichtlich der Tat eher die Klappe halten würde, statt eine Meldung zu machen.

Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen.

Liebe Grüße von

Navalis

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  • "Kreativ" bedeutet "schöpferisch".

  • "Kreatives Schreiben" bedeutet also "schöpferisches Schreiben".

  • "Schöpferisches Schreiben" ist die Tätigkeit von Autoren, die Bücher, Reportagen oder andere Texte erstellen.

Näheres kannst du bei Wikipedia nachlesen. Folge dazu diesem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreatives_Schreiben#Literarisches_Schreiben

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Ich würde es gerne mal mit einem Kinderbuch versuchen... Weil einfach Kinder nicht so kompliziert sind bzw nicht so hohe Ansprüche haben.

  • Das ist doch jetzt wohl nicht dein Ernst, oder?

  • Oder glaubst du tatsächlich, die Textproduktion eines Kinderbuches sei einfacher als die eines belletristischen Romans für Erwachsene?

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Es gibt nur eine Möglichkeit:

  • Schreib sofort beim Erwachen alles auf, woran du dich erinnerst - auch wenn es nur Teile des Traums sind.

  • Halte Papier und Stift am Bett bereit.

  • Wenn du auch nur wenige Minuten wartest, ist bereits ein großer Teil deiner Erinnerung an den Traum unwiederbringlich verloren.

  • Je schneller du deine Traum-Erinnerungen aufschreibst, desto umfassender sind sie. Allerdings: Eine 100-prozentige Traumerinnerung ist praktisch nie möglich!

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Kontrollgänge in

Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr

erfordern meines Wissens immer den Sachkundenachweis im Sinne des § 34 a der Gewerbeordnung /GewO). Vergleiche dazu:

http://www.ascota-bildung.de/sachkundenachweis-nach-34a-gewo.html

Unter den Begriff eines "Hausrechtsbereichs mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr" fällt auch ein Warenhaus, denn

  • es unterliegt dem Hausrecht des Betreibers (Tatbestandserfordernis 1)

  • und wird von dessen Kunden frequentiert (Tatbestandserfordernis 2).

Demzufolge ist § 34 a GewO anwendbar und der Sachkundenachweis zwingend geboten.

Im Klartext:

Dein Chef darf dich meines Erachtens nicht als Warenhausdetektiv einsetzen, solange dir der dafür erforderliche Sachkundenachweis fehlt.

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Ja, da kommt eindeutig ein Komma hin!

Hinter dem Komma beginnt nämlich ein "erweiterter Infinitiv mit "zu", der vom voranstehenden Hauptsatz durch Komma getrennt wird.

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Würdest du bitte zunächst erklären, was du unter

hyperintelligent

verstehst?

Das Wort existiert im Duden nicht - nur das Wort "hochintelligent".

http://www.duden.de/rechtschreibung/hochintelligent

Falls du die Begriffe in deiner Frage verwechselt hast, dürfte deren Prämisse einer tatzsächlich bestehenden Hochintelligenz schlicht falsch sein.

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