Hallo quietscheratsch,
das ist eine sehr gute, aber auch eine sehr schwierige Frage, die du hier stellst. Eigentlich sind es ja sogar mehrere Fragen. Der Reihe nach:
Wie hoch wird die Strafe sein?
Du schreibst, bei den Tätern handele es sich um "junge Leute". Wenn sie unter 18 Jahre alt sind, kommt laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das in Einzelfgällen sogar bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt.
Das Jugendstrafrecht ist sehr viel milder, als das "strenge Erwachsenen-Strafrecht". Im Erwachsenen-Strafrecht geht es wirklich nur um Strafe. Dagegen hat das Jugendstrafrecht hauptsächlich die Erziehung des Täters zum Ziel.
Deswegen wird im Jugendstrafrecht nur extrem selten eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt. Steht ein jugendlicher Täter das erste Mal vor Gericht, kommt er meist mit einer Ermahnung davon. Das gilt besonders dann, wenn es sich - wie hier - um ein vergleichsweise "harmloses Delikt" (Sachbeschädigung) handelt. Wenn der Jugendrichter dann noch von den Eltern in der Verhandlung zu hören bekommt, dass der Jugendliche zu Hause und in der Schule keinerlei Probleme bereitet, bleibt es tatsächlich bei solch einer "jugendrichterlichen Ermahnung".
Steht der Jugendliche schon das zweite oder dritte Mal vor dem Jugendrichter, dann ist es mit der Ermahnung nicht getan. Der Jugendrichter kann dann dem Jugendlichen Sozialstunden auferlegen oder - was schlimmer ist - einen Wochenend-Jugendarrest verhängen. Da erlebt der Jugendliche dann mal als "Warnschuss" ein Wochenende lang, wie es sich anfühlt eingesperrt zu werden. (Für solch einen Jugendarrest gibt es spezielle Jugendarrestanstalten.)
Da du schreibst, dass die Täter keine Verbrecher, sondern eigentlich sehr nette junge Leute seien, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie vor dem Jugendrichter mit einem "blauen Auge" in Form einer Verwarnung davonkommen würden.
Nun kommt jedoch das große "Aber":
Mit dem strafrechtlichen Verfahren vor dem Jugendrichter ist es im Fall der jungen Leute juristisch noch nicht getan. Denn als Nächstes kommt der Automaten-Aufsteller auf die Jugendlichen zu, und jetzt beginnt ein zweites juristisches Verfahren - nämlich die zivilrechtliche Schadensabwicklung. Der Automaten-Aufsteller wird von den Jugendlichen Schadensersatz fordern und kann sie verklagen - entweder auf die Kosten eines neuen Zigarettenautomaten oder auf die Kosten einer Reparatur des beschädigten Automaten. Solch einen Prozess würde der Automaten-Aufsteller auch gewinnen - mit der Folge, dass die Jugendlichen nicht nur Schadensersatz, sondern obendrein auch noch die Prozesskosten bezahlen müssen. Da springt auch keine Privathaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung ein, weil es um eine vorsätzliche Tat geht, die nicht versichert ist.
Das alles kann richtig teuer werden.
Man kann also sagen:
Was nun machen? Ein Auge zudrücken oder melden?
Das ist wirklich furchtbar schwer zu entscheiden, und ich glaube, hier gibt es eigentlich kein "richtig" und kein "falsch", weil es einfach eine Sache der ganz persönlichen Einstellung ist.
Deshalb kann ich dir an dieser Stelle wirklich nur sagen, wie ich mich verhalten würde, wenn ich an deiner Stelle wäre.
Wahrscheinlich würde ich die jungen Leute "unter vier Augen" ansprechen und ihnen sagen, dass ich von ihrer Täterschaft weiß.
Dann würde ich versuchen, im Gespräch mit den jungen Leuten herauszufinden, warum sie diese Sachbeschädigung begangen haben.
In diesem Gespräch wird sich bestimmt klären lassen, ob sie das tatsächliche Ausmaß des Schadens wirklich gewollt haben oder ob es ein dummer-Jungen-Streich war, bei dem die jungen Leute selber nicht damit gerechnet haben, dass solch ein hoher Schaden entsteht.
Und sollte sich dann herausstellen, dass die Jugendlichen selber über die Höhe des Schadens total erschrocken sind und so einen Mist in Zukunft vermutlich nie wieder machen werden, dann... - ja, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich hinsichtlich der Tat eher die Klappe halten würde, statt eine Meldung zu machen.
Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen.
Liebe Grüße von
Navalis