Ich habe Festgeld und Tagesgeld in Frankreich angelegt, ich bekomme diese ohne Abzüge zu 100% ausgezahlt. (Gehen wir von 200 Euro Zinsgewinn aus)
(Zur Info: Frankreich erhebt lt. google keine Steuern auf Zinsen.)
Ich muss diese bei meiner Steuererklärung in Deutschland angeben. Meine Frage wäre, wenn ich in Deutschland meine 801 Euro Sparerfreibetrag nicht ausschöpfe z.B. ich hätte noch 600 Euro nicht ausgeschöpft werden dann die 200 Euro an Zinsgewinne aus Frankreich an meinen Sparerfreibetrag angerechnet oder muss ich unabhänig davon immer Steuern bezahlen?
LG Sebastian