der Vermieter hat Hundehaltung einmalig durch Genehmigung erlaubt. Bedeutet: im Vertrag steht Hundehaltung nur mit Einverständnis des Vermieters erlaubt.. Dieses hat er für Hund A gegeben.Nun ist dieser Hund nicht mehr am Leben. Muss Mieter nun für Hund B erneut eine Erlaubnis einholen? Wenn ja, darf Vermieter nun plötzlich Hundehaltung verbieten?