Gerichtsverhandlung in einem anderen Bundesland

Hallo, ich habe da ein Paar Fragen, aber erst kurz die Geschichte erzählt . Ich war mit meinen Jungs (14 und 11 Jahre alt) eine Wochenende auf Rügen, Freunde besuchen und hatten die Möglichkeit dort im Feuerwehrgerätehaus zu schlafen. Wo auch leider der spätere Täter freien Zugang hatte. Jedenfalls sind meine Jungs einen Abend alleine dort geblieben und riefen mich im Laufe des Abends an ich möchte doch bitte sofort zum G-Haus, kommen da derjenige meinem jüngsten gerade den Arm umgedreht hatte und ihn in die Fahrzeughalle ziehen wolle. Natürlich bin ich sofort los und war auch innerhalb von ca. 5 min dort, habe "dem Täter" aber dummerweise sofort ins Gesicht geschlagen (ich weiß es war dumm) danach habe ich die Polizei gerufen und Anzeige erstattet die auf Körperverletzung geschrieben wurde, aber am nächsten Tag als die Jungs einigermaßen ruhig im Kopf waren, haben ich den genauen Ablauf noch einmal wissen wollen und da kommen solche Sachen wie "habt ihr kleine Puller? ihr habt doch bestimmt kleine Puller. Oder sind die schon groß?" und noch mehr solcher dreckigen Sprüche, und im Zusammenhang mit der Tatsachen das er den Jüngsten Sohn in die Fahrzeughalle ziehen wollte seh ich da als Mutter, als ein versuchtes Sexualverbrechen. jetzt meine Fragen

Wo findet die Gerichtsverhandlung statt wenn es dazu kommt?

Müssen meine Jungs ihm in der Gerichtsverhandlung gegenübertreten?

Was kann mir wegen dem Schlag passieren?

Wird er dann nur wegen Körperverletzung angeklagt?

Wer zahlt für die Kosten falls es wirklich in Mecklenburg Vorpommern verhandelt wird? (knappe 400km eine tour)

Werden Übernachtungskosten ersetzt?

Kann ich als Nebenklägerin auftreten?

Kinder, Recht, Gericht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.