Maßgeblich für die Haftungshöhe ist die Vertragsgrundlage! Habt ihr mit dem Kunden spezielle AGB's vereinbart, z.B. ADSP oder gilt die HGB?

Eine Schadenrechnung muss in jedem Fall OHNE MwSt erstellt werden und der volle VK Preis ist auch nicht korrekt .....

Schreib mal genaueres zur Vertragsgrundlage, dann kann ich auch die Haftungshöhe bestimmen .....

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Nur bedingt - das kommt auf die Ausbildungsinhalte bzw. das Berufsbild an. Wenn du eine Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Speditions- und Logistikdienstleistungen machst, dann kannst du relativ problemlos auch als Industriekaufmann arbeiten. Andersrum nicht, weil du die wichtigsten Ausbildungsinhalte nicht vermittelt bekommen hast. Oft ist es auch so, dass Betriebe die DIN ISO zertifiziert sind, nur Mitarbeiter in den Fachabteilungen beschäftigen können, die auch den entsprechenden Abschluß gemacht haben. Die breiteste Ausbildung bekommst du sicher als Kaufmann für Spedition und Logistik, diese beinhaltet außer den kaufmänischen Grundlagen auch Versicherung und Haftung, Logistikprozesse, Kosten und Leistungsrechnen, etc.

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Ich glaube deine Frage ist besser in einem Transport / Cargo / Fernfahrer Forum aufgehoben, da sonst die meisten Leute hier deine Frage nicht verstehen. Willst du dort als Fahrer oder als Unternehmer arbeiten - ist auch nicht so wirklich ersichtlich ;)

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Meinst du vielleicht das "FIATA" Logo?

FIATA = ist nicht unbedingt Flugzeug, aber hat auch mit Transport zutun ... das ist eine internationale Föderation der Spediteurorganisationen ....

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Es kommt immer darauf an, bei welcher Firma, mit welchem LKW du welche Route fährst. Es gibt z.B. Fahrer, die Kühlzüge im internationalen Verkehr fahren und nur 1x im Monat zuhause sind ..... Wenn du bei einer der großen Speditionen im Wechselbrückenverkehr fährst, dann bist du im Normalfall jeden Tag zuhause. Je nachdem, ob du in der Tag- oder Nachtschicht fährst, bist du dann eben tagsüber oder nachts zuhause. Im nationalen Fernverkehr ist es oft so, dass du Sonntag Abend losfährst und am Freitag abend / Samstag früh zurückkommst - je nachdem welche Tour zu fahren ist.

Berufskraftfahrer sind absolute Mangelware im Moment und wenn du deinen Job gut machst, dann kannst du dir deinen Job normalerweise wirklich aussuchen - die meisten Firmen sind froh, überhaupt qualifizierte Fahrer zu bekommen!

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Die Frist bis wann die EUR 1 nachzureichen ist, gibt dir das Zollamt bei der provisorischen Verzollung vor. Bis dahin muss für den Zollbetrag eine Sicherheit hinterlegt werden. Ob dann tatsächlich noch Zollabgaben zu bezahlen sind, hängt von der Ware ab - präferenzbegünstigt heißt ja nicht "zollfrei", sondern die Ware kann ja auch nur "zollbegünstigt" - sprich geringerer Zollsatz - sein.

Was meinst du denn mit den beiden letzten Sätzen? Meinst du die Einfuhrumsatzsteuer? Die muss in jedem Fall bezahlt werden, egal ob WVB oder nicht .

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Also wenn du einen Online Shop planst, dann gehe ich mal davon aus, dass du dann auch ein Gewerbe angemeldet hast bzw. ein Gewerbe anmelden wirst. In diesem Fall gibt es auch keine "Freimenge", sondern es fallen immer Abgaben an. Ich weiß nicht genau, ob die 12% Zoll stimmen, habe jetzt nicht nachgeschaut, aber zusätzlich fallen natürlich auch immer noch 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag an. Falls du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann ist die EUSt natürlich nur ein durchlaufender Posten, ansonsten musst du diese 19% als extra Aufwand kalkulieren.

Vom Großhändler kannst du nichts verzollen lassen, das musst du schon hier in Deutschland in Auftrag geben lassen, falls du die Waren nicht selbst verzollen kannst oder willst.

Die Verzollungsprozedur ist abhängig vom Transportweg, also je nachdem mit welchem Paketdienst die Ware in D ankommt.

In deinem Fall würde ich mit einem in der Nähe ansässigen Spediteur Kontakt aufnehmen und diesen mit der Verzollung der Ware beauftragen. In diesem Fall addressiert der Absender die Ware an den von dir beauftragten Spediteur, dieser macht die Verzollung für dich und stellt dir die Ware dann verzollt zu und schickt dir eine Rechnung über den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer.

Grundsätzlich kann man zwar auch alles selbstverzollen, dies muss aber über das Zollportal online erfolgen - kannst ja Mr. Google mal nach "Selbstverzollung" befragen oder unter zoll.de schauen. Wenn jemand aber so gar keine Ahnung von Zoll hat, kann ich das nicht empfehlen, da dies zumindest Grundkenntnisse in der Zollabwicklung voraussetzt.

Diese Erklärung ist jetzt nur mal ganz grob, es gibt hier ganz viele Besonderheiten zu beachten, deswegen auch mein Tipp mit dem Spediteur (was ja auch z.B. DHL ist )

Hoffe, dass hilft mal als ein wenig Vorab-Info

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Falls du deine "Application Number" nicht mehr hast - davon gehe ich aus, wenn du sagst, dass du deinen Ausdruck nicht mehr findest, musst du auf der offiziellen ESTA Seite in der rechten Spalte (Update or Check the Status of a Previously Submitted Authorization to Travel to the United States) den Button "Retrieve your application number" anklicken - hier kannst du unter Angabe deiner persönlichen Angaben (Name + Geburtsdatum) und deiner PASSNUMMER die Application Nummer anfordern und mit dieser kannst du dann deine Daten aktualisieren. Viel Spaß in den USA :)

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Bei Vertragsgrundlage ADSp:

1) es muss ein Fixtermin zwischen Auftraggeber und Spediteur vereinbart sein - also z.B. 15.02.12 bis 15:00 Uhr.

2) Lieferverzug ist in den ADSp nicht klar geregelt (ADSp 11.1 + 11.2) somit kommt die Regelung gem. HGB zu tragen, welche besagt, dass die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist auf das dreifache der Fracht begrenzt ist. (§431 Absatz 3)

Grundsätzlich muss aber erstmal vom Auftraggeber nachgewiesen werden, dass durch die Lieferverzögerung eine Schaden entstanden ist.

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Bitte weitere Infos zur Haftungsgrundlage .....

Handelte es sich um einen nationalen oder internationalen Transport? Wenn national, wurden besondere Geschäftsbedingungen vereinbart oder gilt HGB?

Ohne diese Angaben kann keine Aussage zur Haftung gegeben werden ....

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Hmmm .... bezieht sich die Frage nur auf den theoretischen Aspekt oder doch eher auf die Praxis.... Die Theorie wurde hier ja bereits mehr oder weniger erfolgreich abgehandelt .... bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich das war, was du wissen wolltest:

Für nicht stapelbare Euro-Paletetn ist klar: je Pal 0,4 ldm / bei übereinander stapelbaren Paletten folglich dann je Pal 0,2 ldm.

Industriepaletten sind je 0,5 ldm / übereinander gestapelt dann folglich 0,25 ldm.

Ein 1000Liter IBC wird z.B. mit 0,6 ldm gerechnet (1,00 x 1,20).

Wenn du nun in der Praxis z.B. die Lademeter einer großen Kiste berechnen willst, musst du einfach etwas logisch denken:

bei Maßen von 3,00m x 1,20m kommst du logischerwese auf 1,5 ldm, da du auf 3 Meter Ladelänge nur die Hälfte der Ladebreite benötigst.

Bei 3,00m x 0,8m ist es dann 1 Lademeter, weil du nur 1/3 der Ladebreite brauchst usw ...

Wenn du cbm auf Lademeter umrechnen möchtest, dann kannst du ungefähr davon ausgehen, dass du 4 cbm auf 1 Lademeter laden kannst.

Die angegebenen 5,76 cbm sind schon sehr theoretisch, da du ja immer auch einen Stauverlust mit einrechnen musst.

Hoffe, dass hilft ein wenig weiter ....

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Die Versandkosten belaufen sich auf $ 5.00 pro lbs mit einem Minimum von $ 19.00 pro Sendung - falls die Sendung z.B. 3 lbs wiegt, dann bezahlst du $ 19.00, wenn sie 5 lbs wiegt, dann $ 25.00, usw.

Bezüglich der Einfuhr nach Deutschland würde ich trotzdem sicherheitshalber beim Zoll anrufen, nicht verschreibungspflichtig heißt nicht gleichzeitig, dass es auch "frei" nach Deutschland eingeführt werden darf, selbst für Vitaminpräparate gibt es Beschränkungen nach dem Arzneimittelgesetz.

Bis € 150,00 Wert kommen immer noch 19% Einfuhrumsatzsteuer dazu. Allerdings gilt als Berechnungsbasis Warenwert zuzüglich Versandkosten! In deinem Fall also: $ 60,82 + $ 19.00 Versand (mindestens) = $ 79,82 = ca. € 60,00 + 19% = € 71,00 ist also in der Summe soagr noch teurer als bei Amazon Deutschland .....

Fazit: lohnt sich nicht !

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Wenn du per Post /DHL versenden willst, musst du einmal wegen der Mindest- und Maximalgrößen aufpassen und die Sendungen muss auch zwingend rechteckig sein ... ansonsten kann es sein, dass die Beförderung verweigert wird. Wenn es von den Maßen her passt, dann kannst du Autos z.B. mit Luftpolsterfolie und/oder Zeitungspapier umwickeln, dann in einen großen Umschlag packen und per Warensendung verschicken. Große Umschläge für Warensendungen kann man sich auch gut selberbasteln - ich nehme hierfür immer die beschichteten Papiertüten welche es z.B. von einer großen Parfümeriekette gibt.

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Im Transportgewerbe gibt es keinen Mindestlohn. ver.di (das ist die zuständige Gewerkschaft) strebt allerdings einen Mindestlohn von € 8,50 / Stunde an - ob dies verwirklicht werden kann, steht natürlich in den Sternen. Grundsätzlich ist die Lohngestaltung bei Fahrern abhängig von Führerscheinklasse, Qualifikation (Berufskraftfahrer ja/nein, ADR-Schein), Nahverkehrs- oder Fernverkehrseinsatz, etc. Wie sieht es denn mit Spesen aus? Bekommst du die vom Arbeitgeber oder nicht? Ich würde mich mal bei anderen Fahrern oder Firmen umhören, wie denn dort die Bezahlung aussieht - dann hast du in etwa einen Vergleich ob du "unterbezahlt" wirst oder ob in dieser Stadt generell das Lohnniveau so niedrig ist.

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Na da waren aber schon bereits einige sinnlose Antworten dabei ;)

Je nachdem auf welchen Bereich der Spediton du deinen Schwerpunkt legen möchtest, stehen dir verschiedenen Weiterbildungen zur Auswahl:

Als Grundlage gibt es den Verkehrsfachwirt/in, welchen du entweder bei DAV in Bremen (Vollzeit) absolvieren kannst oder bei der örtlichen IHK (berufsbegleitend). Die Bezeichnung Speditionsfachwirt gibt es nicht. Wichtig ist aber erstmal nach der Ausbildung etwas BERUFSERFAHRUNG zu sammeln, keine Spedition der Welt wird dich für eine Führungsposition einstellen, wenn du keine Berufserfahrung hast. Bei der Prüfung zum Verkehrsfachwirt musst du sowieso auch erstmal eine gewisse Berufserfahrung nachweisen - sind glaube ich 3 Jahre, musst du bei Interesse mal nachschauen.

Sinnvoll sind auch Weiterbildungen im Fremdsprachenbereich, bei einer internationalen Spedition ist verhandlungssicheres Englisch in Wort und Schrift ein absolutes Muss, besser ist es wenn du noch zusätzlich eine zweite oder dritte Fremdsprache kannst.

Eine andere Variante ist auch noch die Weiterbildung im Bereich Zoll bzw. Außenwirtschaft - hier bieten z.B. die IHK oder auch die Speditionsverbände sehr gute Kurse an.

Weitere Möglichkeit : du spezialisierst dich auf das Thema Gefahrgut mit dem Ziel Gefahrgutbeauftragte(r) .

Es gibt hier zahlreiche Möglichkeiten, schau doch während der Ausbildung erstmal, welches Thema dir am meisten liegt - weitere Informationen kannst du dir auch unter www.spediteure.de holen

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Puhhh - knackiger Fall ;) Ich kann natürlich keine rechtsverbindliche Aussage machen, bin kein "Rechtsverdeher", aber so wie du den Fall schilderst, meine ich, hier muss ganz anders vorgegangen werden: also grundsätzlich gilt zwar das innkonnexes Pfandrecht, aber und das ist der Haken an der Sache - für Forderungen des Frachtführers aus dem mit dem Absender vereinbarten Frachtvertrag. Beim Vertrag zwischen Frachtführer F und Unterfrachtführer U wird F meiner Meinung nach NICHT zum Absender im Sinne des HGBs. Außerdem "gehört" die Ware ja nicht F, sondern immer noch B, somit kann U keine Pfandrecht für die Ware geltend machen. Grundsätzlich darf die Ware nicht einfach verkauft oder versteigert werden, sondern es muss erst mal eine Androhung oder Benachrichtigung erfolgen, dass die Ware verwertet wird falls nicht bezahlt wird. So nun zum Thema, B will das Geld von U - hmmm - diese beiden haben gar kein Vertragsverhältnis miteinander, sondern nur B und F, also kann hier, meine ich, HGB nicht als Grundlage verwendet werden. Also ich vermute fast, dass dies auf eine Strafanzeige für U hinauslaufen wird, wegen Diebstahl oder ähnlichem, da dieser ja einfach "fremde" Ware (also Eigentum von B) veräußert hat - also wären wir da eventuell beim §823 .... Mit Schaden und Haftung im Sinne des HGBs hat das alles nicht mehr viel zu tun. Falls du sagen möchtest, welche der Parteien (B, F oder U) du "vertrittst", dann könnte ich dir eventuell eine Empfehlung für weitere Vorgehensweise geben .... u.U. wäre es nämlich sinnvoll nun entweder den Transportversicherer oder auch einen Anwalt einzuschalten ....

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Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen nationalen Transport geht und dass keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie z.B. die ADSp vereinbart wurden und somit wirklich nur die Haftung gemäss HGB relevant ist. Somit muss du einfach der Reihen nach die Paragraphen durchgehen: §424 Verlustvermutung -> sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann geht es weiter mit §425 nach dem Prizip der Gefährdungshaftung. Wenn dies auch bejaht werden kann, dann geht es in deinem Fall weiter mit § 437 - ausführender Frachtführer (Unterfrachtführer) haftet in gleicher Weise wie der Frachtführer. Was meinst du mit eigenständiger Anspruchsgrundlage? Entweder es gilt HGB oder nicht - einzelne Punkte kann man sich natürlich nicht nach Gutdünken rauspicken ;) Und was für ein Prüfungsschema suchst du? Generell wer wann nach welcher Rechtsgrundlage handelt oder nur innerhalb der HGB? Wenn du hierzu noch Fragen hast, dann vielleicht mal den speziellen Fall genauer beschreiben .....

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Da hast du etwas missverstanden. Es gibt Einfuhrregelungen für HOLZVERPACKUNGEN - diese müssen entsprechend behandelt sein ( Begasung mit Methylbromid oder Hitzebehandlung) um einen Schädlingsbefall ausschließen zu können. Bei Verdacht auf Schädlingsbefall KÖNNTE es möglich sein, dass im Seehafen ganze Seecontainer begast werden. Die "normalen" Pakete welche per Post oder Paketdienst von und nach USA geschickt werden, laufen aber über den Luftweg und nicht über den Seeweg - sonst wären Pakete ja locker mal 6 Wochen unterwegs ;) im Luftverkehr werden die Pakete meist in sogenannten ULD Containern transportiert - das sind Mehrwegconatiner aus Aluminuim Blech. Du musst dir also keinerlei Sorgen machen, dass deine Süßigkeiten nicht ok sind. Wenn du was Süsses nach USA schicken willst, ist das kein Problem, du darfst nur z.B. folgende Artikel nicht schicken: Ü-Eier (wegen des Spielzeugs innendrin sind die in USA verboten), keine Pralinen mit Alkohol, etc.

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Hallo,

1) kam das Paket äußerlich beschädigt beim Empfänger an? Wenn ja, muss der Empfänger dies beim Zusteller schriftlich dokumentiert haben - wenn nicht, dann gilt dies als reine Quittung und somit muss GLS NICHT haften.

2) wenn das Paket äußerlich unversehrt, aber der Inhalt beschädigt war, ist dies ein sogenannter "verdeckter Schaden" - dieser Schaden muss innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei Paketdienst angezeigt werden. Um nachweisen zu können, dass der Schaden innerhalb der Frist gemeldet wurde, am besten einen Brief per Einschreiben schicken - eine sogenannte Haftbarhaltung - das kannst du mal googeln für ein Muster oder du schreibst einfach: Sehr geehrte Damen und Herren, am ... haben Sie bei .... ein Paket Sendungsnummer .... angeliefert. Beim Auspacken der Ware wurde festgestellt, dass der Inhalt auf dem Transportweg beschädigt wurde. Es handelt sich hier um einen verdeckten Schaden, welchen ich hiermit innerhalb der gesetzlichen Frist anmelde. Ich halte Sie für den entstandenen Schaden in Höhe von ..... haftbar. mfg ..... Schadenhöhe: Wert der Waren zuzüglich Frachtkosten - am besten gleich eine Schadenrechnung mitschicken - die kannst du auch selbst erstellen: Überschrift: Schadenrechnung, dann Ware mit Wert bennenen - du musst natürlich den Wert irgendwie belegen können.

Falls Rückfragen, einfach nochmals melden. Viel Glück!

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